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Samstag, 24. März 2012

ein nichtssagendes Schreiben des BMF leider nicht ganz wahrhaft....für 15% war die Umschuldung eine widerrechtliche Zwangsveranstaltung

Bundesministerium
der Finanzen

Leitungsstab
Referat Bürgerangelegenheiten
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+49 (0) 30 18 682-22 97
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20. März 2012

2012/0255386
2012/0258543
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesfmanzministerium vom 11. März 2012. Ich
wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Schuldenschnitt war und ist unabdingbare Voraussetzung um eine Insolvenz Griechenlands
zu verhindern. Die Folgen der Insolvenz sind im Ernstfall ein Totalverlust des Investments.
Mit dem Umtausch haben alle Anleiheninhaber die Chance, diesen Totalverlust zu
vermeiden.
Bitte denken Sie, dass der Schuldenschnitt bzw. die angemessene Beteiligung der privaten
Investoren nicht als alternative Maßnahme im Zuge der Stabilisierung des Eurosystems zu
sehen ist. Der Schuldenschnitt ist eine notwendige und ergänzende Maßnahme. Er wird im
Übrigen durch hohe öffentliche Unterstützungsmaßnahmen flankiert, wie z. B. die Bereitstellung
von Mitteln aus dem Rettungsschirm „EFSF“ (100 Mrd. Euro für das zweite Rettungspaket)
und die zusätzlichen 30 Mrd. Euro zur Absicherung des Finanzierungsgeschäfts
während der Umschuldung.

In der Sache kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der Umschuldungsprozess wurde maßgeblich von dem Schuldner, also der griechischen
Regierung gestaltet. Unterstützt wird die griechische Regierung dabei von Vertretern der
Troika aus Europäischer Kommission, Internationalem Währungsfonds und der Europäischen
Zentralbank. Das Bundesfinanzministerium selbst war nicht Verhandlungspartner oder Partei.
Allerdings befürwortet die Bundesregierung den Schuldenschnitt, um den Schuldendienst
Griechenlands wieder auf eine tragfähige Basis zu bringen
Der Schuldenschnitt ist Folge der übermäßigen Staatsverschuldung Griechenlands. Übermäßige
Verschuldung hat auch im normalen Wirtschaftsleben meist die Konsequenz, dass
Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten. Darüber haben die Gläubiger mit Mehrheit
entschieden.

Rechtliche Beratung darf die Bundesregierung nicht betreiben. Bitte wenden Sie sich ggf. an
einen Anwalt oder eine Anlegerschutzvereinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jürgen Karstendiek

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