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Sonntag, 29. April 2012

Norddeutsche Anwälte sehen u.a. folgende Sachverhalte als Anspruchsgrundlage aus GRI-Schaden

Darüber hinaus bereitet GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte für Griechenland-Geschädigte die Anspruchnahme weiterer Haftungsgegner vor. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Prüfungen scheint neben der möglichen Inanspruchnahme Griechenlands auch die Haftung Deutschlands möglich. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nämlich sinngemäß erklärt, dass die griechischen Anleihen bis Mitte 2013 bedient werden würden und da die meisten Anleihen spätestens bis zum 31.05.2013 fällig werden würden, bestand nach der Aussage kein Risiko. Das haben die Anleger auch so verstanden; die hielten das für eine deutsche Garantieerklärung. 

Zudem haftet der griechische Staat. Das Schuldenschnitt-Gesetz Griechenlands, die sogenannten CAC (Collective Action Clause)-Klauseln, verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.

Und die Europäischen Zentralbank ist auch angreifbar. Nach dem 1. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das auch für die Europäische Zentralbank gilt, dürfen die Eigentumsrechte der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft nicht diffenrenziert behandelt werden; es gelten für alle dieselben Rechte und Pflichten. Die Zentralbank hat sich aber gerade durch die Umbennung der Griechenland-Anleihen, die sie gehalten hat, einen gravierenden Vorteil gegenüber den privaten Investoren verschafft. Dadurch sind die nämlich nicht vom Schuldenschnitt betroffen.

Betroffene Griechenland-Anleger sollten die Sachen von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt Gröpper: "In vielen Fällen werden die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können."


4 Kommentare:

  1. Im Internet sind gerade diese Anwälte schon als "Spezialisten" im "Gebührensaugen" tituliert worden. Die "Masche" ist immer die gleiche: den Geschädigten suggerieren, dass sie Ansprüche "geltend machen" können und dass angebliche "Anspruchsgrundlagen" bestünden. Am Ende gewinnt immer nur einer: der Herr Advokat, der bei den auch hier regelmäßig im Raum stehenden hohen Streitwerten alle horrenden Gebühren schon eingestrichen hat und dann seinem Mandanten nur noch "erklären" muss, warum es leider mit der Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche mal wieder nicht funktioniert hat. Alle geschädigten GRI-Anleger (ich gehöre auch dazu) seien deshalb vor solchen Leuten dringend gewarnt.

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  2. Prinzipiell kann ich dem Kommentar des Vorschriebers zustimmen, Vorsicht ist immer angezeigt. Die RAs nehmen hier die Emotionen der Betroffenen sehr stark auf. In den letzten Wochen habe ich auch merken müssen, dass sich viele vorherige Gedanken "das darf doch nicht sein.." in ein "keine Chance" verwandelt haben. Gerade die vollmundigen Erklärungen der Politiker besitzen keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und eine gewonnene Abstimmung -auch unter falschen Voraussetzungen- im Parlament heilt alles.
    Hier kann nur bei den nächsten Wahlen "freiwillig" eine Änderung erreicht werden. Meine Stimme bekommen die Radikalen.
    Auf der anderen Seite kann es aber nicht sein, dass durch die Politiker der Rechtsweg verwehrt werden kann (Stichwort BIT) und die Überprüfbarkeit der Entscheidungen vor ordentlichen Gerichten verwehrt werden soll.
    Die Berichte über die C-Bank finde ich interessant, da es meine Vermutung bestätigt, dass die an den Verhandlungen beteiligten Banken ihre Bestände mit dem Wissensvorsprung an die nicht informierten Privatanleger vertickt haben.

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    1. BIT:
      Genau darin liegt ja der Vorteil unserer Anträge.
      Die Bundesregierung kann nicht den Bruch der Verträge beschließen und anschließend die zuständige Gerichtsbarkeit verweigern!

      Genau darauf sollten sich unsere Widersprüche zu den (abgelehnten) Anträgen konzentrieren.

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  3. Mit der Meistbegünstigungsklausel im BIT ist es nach dieser Dissertation (Breitenstein, ENTWICKLUNGSORIENTIERTE AUSLEGUNG
    EINER INVESTITION i. S. d. ART. 25 ICSID http://www.gbv.de/dms/buls/68508048X.pdf) , Seite 72 und 91, erfolgreich gelungen, sich auf die jeweils günstigsten Klauseln in allen Bits des entsprechenden Landes zu berufen.
    Nach dem polnischen BIT mit GR ist ein direkter Anruf des Schiedsgerichtes möglich, wenn der Staat sich 6 Monate lang nicht rührt; http://www.unctad.org/sections/dite/iia/docs/bits/greece_poland.pdf , Artikel 10.

    Das klingt doch für uns sehr positiv.
    Von den "alten" EU-Länder hat wohl nur D ein BIT mit GR, (http://archive.unctad.org/Templates/Page.asp?intItemID=2344&lang=1).

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