Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 18. April 2012

Seit Wochen warnen einige Ökonomen vor Milliarden-Risiken in der Bilanz der Deutschen Bundesbank im Rahmen des Zahlungsverkehrssystems Target. Jetzt hat ein Jurist den Vorstand der Bundesbank wegen Untreue angezeigt // und was ist mit der Gläubigerbegünstigung der EZB/Bundesbank beim Umrubeln der GGB ?.

 

 Strafgesetzbuch (StGB)§ 283c Gläubigerbegünstigung


Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist(1)
Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Der Versuch ist strafbar.
(3)
§ 283 Abs. 6 gilt entsprechend.


diese Norm richtet sich gegen GRI / aber Beihilfe oder Mitarbeit dazu....

-----------------

Bei der Gläubigerbegünstigung bleibt der begünstigte Gläubiger unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Teilnahme straflos, soweit die Tatbestanderfüllung des § 283 c StGB seine Beteiligung, insbesondere durch Annahme der Leistung, begrifflich voraussetzt. Andererseits reicht aber seine Straflosigkeit nicht weiter als die Notwendigkeit seiner Teilnahme. Strafbarkeit kommt daher in Betracht, wenn sich seine Handlung nicht auf die bloße Annahme einer vom Schuldner freiwillig angebotenen Sicherrheit beschränkt.
BGH (1 StR 518/92)
Datum: 19.01.1993
Fundstelle: KTS 1993, 415; MDR 1993, 563; NJW 1993, 1278; NStZ 1993, 239; wistra 1993, 147
Auszug:
KTS 1993, 415 MDR 1993, 563 NJW 1993, 1278 NStZ 1993, 239 wistra 1993, 147 [...]
 
Sofern also irgendwie Griechenland im Inland als Privatschuldner überhaupt vom deutschen STGB abgedeckt ist, kann die EZB sich nicht herausreden, denn Asmussen hat ja selbst gesagt, dass die Initiative von ihm und seiner Rechtsabteilung ausging. 
courtesey D.O.

na ja...GRI hat die Gläubigerbegünstigung ja wohl in Ffm (also in Deutschland) begangen....also gilt dt Recht imvho

und ich gehe sogar so weit, zu sagen, das die Gläubigerbegünstigung von der EZB/BUBA ausgegangen/angestiftet wurde...also viel Spass meine Herren....

Schadensersatzforderungen bei deliktischem Verhalten sind sehr viel einfacher durchzusetzen !!!
---------------------------

StGB § 27 Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


---------------------------------

Milliardenrisiken Bundesbank wegen „Target“ angezeigt

17.04.2012 ·  Seit Wochen warnen einige Ökonomen vor Milliarden-Risiken in der Bilanz der Deutschen Bundesbank im Rahmen des Zahlungsverkehrssystems Target. Jetzt hat ein Jurist den Vorstand der Bundesbank wegen Untreue angezeigt.
Der Münchner Wirtschaftsstrafrechtler Bernd Schünemann hat den Vorstand der Bundesbank wegen Untreue angezeigt. Der Universitätsprofessor stützt sich dabei auf die Kritik von Wirtschaftswissenschaftlern wie Hans-Werner Sinn und des früheren Bundesbank-Präsidenten Helmut Schlesinger an der internen Verrechnung von Krediten zwischen den Notenbanken („Target-Salden“).
Schünemann wird unterstützt von der Stiftung Familienunternehmen. „Die Verantwortlichen dürfen angesichts der Dimension der Risiken nicht mehr wegschauen“, sagte deren Vorstand Brun-Hagen Hennerkes der F.A.Z: „Bundesbank-Vorstand und Bundesregierung hätten die Europäische Zentralbank nicht gewähren lassen dürfen. Sie sollten möglichen Schaden von der Bundesrepublik und ihren Steuerzahlern abhalten.“
„Target 2“ ist der Name eines Verrechnungssystems für grenzüberschreitende Zahlungen in Europa, das bis vor kurzem selbst im engeren Zirkel der Notenbankexperten allenfalls in Grundzügen bekannt war. Die Deutsche Bundesbank hat im Rahmen des Zahlungsverkehrssystems mittlerweile Forderungen gegenüber der EZB über mehr als 600 Milliarden Euro.
Seit Wochen warnt der Ökonom Hans-Werner Sinn vor diesen Milliarden-Risiken in der Bilanz der Bundesbank. Wenn in absehbarer Zeit ein Land aus dem Euro austreten sollte oder der Euro zerbreche, werde Deutschland Unsummen verlieren. Auch in der Bundesbank rumort es deswegen schon länger: In einem Brief hatte sich Bundesbankpräsident Weidmann gegenüber EZB-Präsident Draghi sehr besorgt gezeigt.

 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/milliardenrisiken-bundesbank-wegen-target-angezeigt-11721386.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen