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Donnerstag, 26. April 2012

"Verwendung von Collective Action Clauses bei der Restrukturierung von Staatsschulden im Euroraum. Was steckt dahinter?" Referent PD Dr. Christian Hofmann Mittwoch, 9. Mai 2012, 18 Uh

Dr. Hofmann ist von der Bundesbank und kann uns vielleicht einige Fragen zur GRI-Zwangsumschuldung, rechtlicher Status der in Wertrechnung verbuchten GRI-Bonds, vorrangige Gläubigerstellung der EZB und BuBa bzw. EIB durch "umrubelung" der zwangstauschgefährten GRI-Bonds aus dem SMP-Program (Investprg der NCB)....etc...beantworten....

(....Da Sie in der Nähe von Frankfurt wohnen, könnten Sie dort hingehen?? Vielleicht könnten man Dr. Hofmann bei der Gelegenheit fragen, was die Griechenbonds seiner Ansicht nach sind (Inhaberschuldverschreibungen, handelbare Forderungen oder ??) und wie der Zwangsumtausch organisatorisch ablief (konnte die Bank von Griechenland auf die Depots zugreifen??). Der persönliche Kontakt zu einem Spezialsten bei der Bundesbank könnte eventuell hilfreich sein.....)

dankenswerter Hinweis....ich werde hingehen


Geldmuseum

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60431 Frankfurt am Main

Tel.: 069 9566 3073
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"Verwendung von Collective Action Clauses bei der Restrukturierung von Staatsschulden im Euroraum. Was steckt dahinter?"
Referent PD Dr. Christian Hofmann
Mittwoch, 9. Mai 2012, 18 Uhr

1 Kommentar:

  1. Also rein technisch halt eich es für ausgeschlossen, dass die Bank of Greece auf Depots zugreifen konnte. Das Dilemma für Grfiechenland war ja, dass sie ihre Gläubiger nicht genau kannte. Nur die, die eine PSI Instruction gesendet haben, die haben sich geoutet. Die anderen sind "Nebel". Und für den Nebel hat man das PSI dann auch verbindlich gemacht. Juristisch an der Verwahrkette anzusetzen, halte ich für keine schlechte Idee...Die Hausbank konnte sich wohl kaum wehren, aber möglicherweise kann im Schadenersatzfall die Hausbank von Clearstream und dann ggfs. beim griechischen Verwahrer den Schadensersatz sich wieder holen (Bank of Greece? Dort müsste dann auch die Globalurkunde liegen mit den Anleihebedingungen im Oringinal unterschrieben). Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Hausbank als Rechtfertigungsgrund nicht einfach sagen kann, dass sie nur den quotalen Bestand von Clearstream spiegelt in den Depots und bei Änderungen seitens Clearstream (Zwischenverwahrer?!) nichts machen kann. Und Clearstream spiegelt wieder das BOGS und sagt , sie können auch nix machen, weil die Urkunden abgeändert wurden und sie nur die neuen Bedingungen und NEUanleihen im System abbilden. Es wäre aber schön, wenn ein Gericht die rechtswidrigkeit auf der Ebene der Hausbank feststellt (siehe auch AGB der BANK 18 zum Thema Tauschaktionen). Wie sich dei Hausbank dann das Geld zurückholt, dürfte uns dann wenig kümmern.

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