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Samstag, 26. Mai 2012

ICSID-Pfingsten....das etwas andere Pfingsten....2 Lesevorschläge....

Von Dr. Torsten Lörcher, Köln *

ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit
Staaten und ausländischen privaten Investoren bietet
die ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit ein Verfahren zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Die praktische
Bedeutung dieses Streiterledigungsverfahrens hat
in den letzten Jahren vor allem aufgrund der deutlich
gestiegenen Verfahrensanzahl und der Veröffentlichung
einer Vielzahl von ICSID-Schiedssprüchen erheblich
zugenommen. ICSID-Schiedsverfahren basieren
auf dem ICSID-Übereinkommen und damit unmittelbar
auf einer völkerrechtlichen Grundlage. Sie
weisen deutliche Unterschiede zur privaten Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit
auf, derer sich die Parteien
und ihre Vertreter bewusst sein sollten. Der
nachfolgende Beitrag bietet einen Überblick über die
Voraussetzungen und den Ablauf eines ICSIDSchiedsverfahrens
und stellt seine Besonderheiten gegenüber
der privaten Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit
dar.

ICSID Schiedsgerichtsbarkeit, SchiedsVZ 2005, S. 11 ff



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 Happ: Aktuelle Rechtsprechung der ICSID-Schiedsgerichte SchiedsVZ 2005 Heft 1 21

Aktuelle Rechtsprechung der ICSID-Schiedsgerichte

Von Dr. Richard Happ, Hamburg*

Schiedsverfahren zwischen Staaten und ausländischen Investoren sind seit einigen
Jahren verstärkt in den Blickpunkt öffentlichen Interesses gelangt.
Wurden früher afrikanische oder arabische Staaten wegen der Enteignung
von Öl- oder Rohstoffkonzessionen von westlichen Investoren verklagt, richten
sich heutige Verfahren auch gegen die USA, Kanada, Spanien und osteuropäische
Staaten wegen staatlicher Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft oder
der Umwelt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen systematischen Überblick
der aktuellen Rechtsprechung der Schiedsgerichte des International Centre
for the Settlement for Investment Disputes („ICSID“) inWashington.

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