"Noch vor der Sommerpause reichen wir Klage beim Landgericht Frankfurt
ein", berichtet
Andreas Lang, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding
und Barth in Frankfurt, die eine hohe zweistellige Zahl geschädigter
Anleger mit Griechenland-Papieren im Wert von 6,5 Millionen Euro
vertritt.
Diese Anleger wollen das Land wegen des Verstoßes gegen das
Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Griechenland
verklagen. Nach dem seit den sechziger Jahren geltenden Abkommen sollen
Anleger vor politischen Risiken des anderen Landes geschützt werden.
Demnach dürften Anleger nur gegen Entschädigung im Wert der
Kapitalanlage enteignet werden, und zwar unverzüglich oder im Voraus,
sagt Lang. Daraus leitet er einen Klagegrund ab, da der Zwangsumtausch
nur einen Bruchteil des ursprünglichen Anlagewerts entschädigte und der
Großteil der Bonds erst in 20 bis 25 Jahren zurückgezahlt werden soll.
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eine Stellungnahme von einem Experten:
Hallo Rolf,
keine Ahnung ob das geht. Habe in den letzten 10 Jahren wo ich mich mit BITs beschäftige, aber noch nirgendwo von dieser Idee (direkte Klage vor deutschem Gericht aufgrund BIT) gelesen.
Gruß
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