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Samstag, 12. Mai 2012

Klage vorm LG Frankfurt aus Verstoss gegen das BIT GRI-DE ? // funktioniert das ? ....meinungen....kommentare....

Donnerstag, 10. Mai 2012


Klage vorm LG Frankfurt aus Verstoss gegen das BIT GRI-DE ?

"Noch vor der Sommerpause reichen wir Klage beim Landgericht Frankfurt ein", berichtet Andreas Lang, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding und Barth in Frankfurt, die eine hohe zweistellige Zahl geschädigter Anleger mit Griechenland-Papieren im Wert von 6,5 Millionen Euro vertritt. Diese Anleger wollen das Land wegen des Verstoßes gegen das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Griechenland verklagen. Nach dem seit den sechziger Jahren geltenden Abkommen sollen Anleger vor politischen Risiken des anderen Landes geschützt werden. Demnach dürften Anleger nur gegen Entschädigung im Wert der Kapitalanlage enteignet werden, und zwar unverzüglich oder im Voraus, sagt Lang. Daraus leitet er einen Klagegrund ab, da der Zwangsumtausch nur einen Bruchteil des ursprünglichen Anlagewerts entschädigte und der Großteil der Bonds erst in 20 bis 25 Jahren zurückgezahlt werden soll.


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eine Stellungnahme von einem Experten:

Hallo Rolf,
keine Ahnung ob das geht. Habe in den letzten 10 Jahren wo ich mich mit BITs beschäftige, aber noch nirgendwo von dieser Idee (direkte Klage vor deutschem Gericht aufgrund BIT) gelesen.
Gruß

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