Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 25. September 2012

Abgeltungssteuer für Gläubiger Ärgernis Griechen-Anleihen


24.09.2012
Abgeltungssteuer für Gläubiger

Ärgernis Griechen-Anleihen

Von HANNO MUSSLE
Griechenland erhaelt neues Rettungspaket
Foto: DAPD
Besitzer griechischer Staatsanleihen sind durch den Schuldenschnitt im März hart gebeutelt. Nun behielt ihre Depotbank auf eine erste, mickrige Rückzahlung auch noch Abgeltungssteuer ein. Dieses Vorgehen hat das Bundesfinanzministerium angeordnet.
Für eine griechische Staatsanleihe im Nennwert von 1000 Euro hatten private Gläubiger nicht weniger als 24 Anleihen erhalten, deren Wert sich insgesamt aber nur auf 465 Euro belief. Grundsätzlich können Anleger den Verlust steuerlich geltend machen, wenn sie ihre Griechenland-Anleihen nach dem 31. Dezember 2008 erworben haben. Denn der Fiskus betrachtet den erzwungenen Tausch von einer Staatsanleihe in 24 neue Anleihen als Veräußerungsgeschäft.
Den Verlust ermittelt aus den Anschaffungskosten für die griechische Staatsanleihe abzüglich des Wertes der 24 neuen Anleihen am Tag der Buchung ins Depot (oder dem niedrigsten Kurs am ersten Handelstag) kann der Anleger in seiner Steuererklärung 2012 nutzen. Der Griechenland-Verlust lässt sich gegen Gewinne mit anderen Wertpapieren, die nach 2008 erworben wurden, verrechnen. Fallen im Jahr 2012 nicht „genug“ Veräußerungsgewinne an, lässt sich der Verlust für spätere Jahre vortragen, sofern er in der Anlage KAP zur Steuererklärung aufgeführt wird.

Abgeltungssteuer auf Nullzinskuponanleihe

Eine Ausnahme ist indes die Nullzinskuponanleihe, die jetzt nach sechs Monaten als erste der 24 neuen Anleihen vom Europäischen Staatenrettungsfonds EFSF zurück gezahlt wurde. Für diese Anleihe, die Griechenland-Gläubiger als Ausgleich für aufgelaufene Stückzinsen erhalten hatten, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) „Null“ als Anschaffungswert angenommen.
Daher ist mit der Rückzahlung nun zwingend ein Veräußerungsgewinn mit dieser Anleihe eingetreten. Davon müssen Depotbanken 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten. Noch bei einer weiteren Umtauschanleihe nimmt der Fiskus einen Anschaffungswert null an: Beim „Besserungsschein“, dessen Zinszahlung von der Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsproduktes abhängt.
Griechenland erhaelt neues RettungspaketSchuldenschnitt und Abgeltungssteuer: Griechenland-Gläubiger sind doppelt gebeutelt.
zur Bildergalerie
Text: F.A.Z. 
Bildmaterial: DAPD
 http://m.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/abgeltungssteuer-fuer-glaeubiger-aergernis-griechen-anleihen-11901819.html
 

1 Kommentar:

  1. Das ist wieder so ein sinnfreier faz Artikel. Die sind alle sowas von doof. Ist doch klar, dass der ESFS Zero voll besteuert wird. Der Bond repräsentierte die aufgelaufenen Stückzinsen bis zum 24.02.2012 der alten Bonds und die müssen versteuert werden. Die Kursverluste wurden über die anderen neuen GRI Bonds abgebildet und den 2 Jahres EFSF abgebildet...

    AntwortenLöschen