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Samstag, 27. Oktober 2012

Mit dieser 3-Punkte-Erklärung soll der deutsche Anleger vor widerrechtlichen Zugriffen auf seine Wertschriften im Ausland geschützt werden. Hier haben die deutschen Banken in der GRI-ZwangsCACerei sträflich gepennt !!!!


Aufforderung der deutschen Verwahrstelle (z.B. Voba oder SPK) an den ausländischen Verwahrer die 3-Punkte-Erklärung abzugeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterhalten bei Ihnen das obengenannte Wertpapierdepot. W ir gestatten uns, Sie darauf hinzuweisen, daß es sich bei
den in diesem Depot verbuchten Werten um Bestände unserer Kundschaft handelt Das gleiche gilt für alle Werte, die
künftig durch Käufe, Einlieferungen, Übertragungen oder sonstwie in das Depot gelangen. Für derartige Werte der Kunden
bestehen in Deutschland besondere gesetzliche Bestimmungen, die wir zugunsten unserer Kunden zu beachten haben.
Es ist daher erforderlich, daß die ausländischen Lagerstellen bestimmte Erklärungen zu diesen Werten abgeben. Diese
Erklärungen verlangt auch unsere Aufsichtsbehörde. Demgemäß bitten wir Sie, uns folgendes zu bestätigen:

1. Sie haben davon Kenntnis genommen, daß die Werte, die in dem zuvor bezeichneten Depot verbucht sind und zukünftig
verbucht werden, unseren Kunden zustehen. Das Depot führen Sie mit dem Zusatz „Kundendepot“.

2. Pfand-, Zurückbehaltungs- und ähnliche Rechte werden Sie an den Werten in diesem Depot nur wegen solcher
Forderungen geltend machen, die sich aus deren Anschaffung, Verwaltung und Verwahrung ergeben. Sollten von
dritter Seite Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bezüglich der Werte eingeleitet oder diese
von anderen Eingriffen betroffen werden, so werden Sie uns unverzüglich benachrichtigen.

3. Die Werte werden an einem Ort innerhalb der Grenzen des obengenannten Staates von ihnen selbst verwahrt. Ohne
unsere Zustimmung sind Sie nicht berechtigt, einen Dritten mit der effektiven Verwahrung von Werten zu betrauen
oder diese in ein fremdes Land zu verbringen.

Ihr Einverständnis mit den vorstehenden Ausführungen wollen Sie uns freundlicherweise unter Verwendung des
beigefügten Antwortschreibens bestätigen. (Dieses Antwortschreiben benötigen wir auch von den Drittverwahrem, denen
Sie mit unserer Zustimmung Wertpapiere anvertraut haben.)1 Die bisher von Ihnen abgegebenen Erklärungen dieser Art
werden gegenstandslos, wenn uns das zuvor erwähnte Antwortschreiben zugeht. Wir sind sicher, daß Sie für unser Anliegen
Verständnis haben.

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Erklärung des ausländischen Verwahrers (WR)



Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Ihr obengenanntes Schreiben bestätigen wir Ihnen folgendes:

1. Wir haben davon Kenntnis genommen, daß die Werte, die wir in Ihrem obengenannten Depot verbucht haben
und verbuchen werden, Ihren Kunden zustehen. Das Depot wird mit dem Zusatz „Kundendepot“ geführt.

2. Pfand-, Zurückbehaltungs- und ähnliche Rechte werden wir an den Werten in diesem Depot nur wegen solcher
Forderungen geltend machen, die sich aus deren Anschaffung, Verwaltung und Verwahrung ergeben. Sollten von
dritter Seite Pfändungen oder sonstige Zwangsvoüstreckungsmaßnahmen bezüglich der Werte eingeleitet oder
diese von anderen Eingriffen betroffen werden, so werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen.

3. Die Werte werden an einem Ort innerhalb der Grenzen des obengenannten Staates von uns selbst verwahrt.
Ohne Ihre Zustimmung sind wir nicht berechtigt, einen Dritten mH der effektiven Verwahrung von Werten zu betrauen
oder diese in ein fremdes Land zu verbringen.

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