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Freitag, 28. Dezember 2012

URTEIL Ministerium muss Honorare aus Steinbrück-Zeit offenlegen // Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer


URTEILMinisterium muss Honorare aus Steinbrück-Zeit offenlegen

Gerade sind die Debatten um Steinbrücks Vorträge abgeebbt, da droht dem SPD-Kanzlerkandidaten weiteres Ungemach. Das Finanzministerium muss mitteilen, wie viele Beraterhonorare Steinbrück als Ex-Finanzminister billigte.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Quelle: dpa
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück.Quelle: dpa
BerlinDas Bundesfinanzministerium muss nach einem Gerichtsurteil die Höhe der Honorare an eine Kanzlei für Beratertätigkeiten aus der Zeit von Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) offenlegen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Die Axel Springer AG hatte darüber Auskunft verlangt, welche Gesamtsumme in der Zeit von 2005 bis 2009 an die Kanzlei für die Beratung zu „Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise“ geflossen sei. In einem Eilverfahren gaben die Richter dem Begehren der Verlegerin statt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei hier maßgeblich, hieß es. (Aktenzeichen: VG 27 L 259.12)
Das Bundesfinanzministerium habe kein Recht auf Auskunftsverweigerung gegenüber der Antragstellerin. „Nach dem Berliner Pressegesetz seien alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Das Ministerium hatte sich darauf berufen, dass ansonsten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei verletzt würden und ein Zusammenhang zwischen den jeweiligen Honorarsummen nicht hergestellt werden könne.

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  • Mutation zum Sozialpolitiker: Die Verwandlung Peer Steinbrücks
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„Die privaten Interessen der Kanzlei seien bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig“, urteilten die Verwaltungsrichter. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 bestehe „ein breites öffentliches Interesse an umfassender Information über den Kanzlerkandidaten der SPD“. Dazu gehöre - neben dessen schon bisher breit in der Öffentlichkeit diskutierten Nebeneinkünften in der Zeit als einfacher Bundestagsabgeordneter- auch „Fragen der bisherigen Führung von politischen Ämtern.“ Die Informationen hierüber seien für die Wahlentscheidung der Bürger relevant, so die Richter.

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Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Denn eine rechtskräftige Entscheidung in einem noch anzustrengenden Hauptsacheverfahren könne bis zur Bundestagswahl nicht mehr erwartet werden.
Steinbrück war nach seiner Nominierung als SPD-Kanzlerkandidat wegen seiner hohen Vortragshonorare erheblich in die Kritik geraten. Unter diesem öffentlichen Druck legte er seine Nebeneinkünfte offen. Insgesamt bekam Steinbrück für 89 Vorträge seit 2009 rund 1,25 Millionen Euro brutto.
BerlinDie Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung zwischen dem 22. November 2005 und dem 27. Oktober 2009 1,83 Millionen Euro Beraterhonorar vom Bundesfinanzministerium erhalten.

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