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Montag, 28. Januar 2013

Derartige CACs sind erst kürzlich auf europäischer Ebene verpflichtend vorgeschrieben worden; dies war eine Reaktion auf die Griechenlandkrise (vgl. Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag).


Schuldverschreibungsgesetz - Paulus befasst sich mit Fragen der Restrukturierung

Kurznachricht zu "Schuldverschreibungen, Restrukturierungen, Gefährdungen" von Prof. Dr. Christoph G. Paulus, original erschienen in: WM 2012 Heft 24, 1109 - 1113.
Paulus skizziert zunächst die Historie des Schuldverschreibungsgesetzes und erläutert die internationalen Entwicklungen im allgemeinen und speziellen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Er erläutert den Mechanismus, durch die Änderungen von Anleihebedingungen durch qualifizierte Mehrheitsentscheidungen der betroffenen Gläubiger herbeigeführt werden können ("Collective Action Clauses"). Derartige CACs sind erst kürzlich auf europäischer Ebene verpflichtend vorgeschrieben worden; dies war eine Reaktion auf die Griechenlandkrise (vgl. Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag).
Im nächsten Abschnitt erläutern die Autoren Entscheidungen des LG Köln vom 26.01.2012 (Az.: 30 O 14/11Az.: 30 O 14/11 und Az.: 30 O 63/11). Das Gericht hat zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung Stellung genommen. Nach einer Verlautbarung von Zahlungsschwierigkeiten (Gefahr der Zahlungsunfähigkeit) soll eine Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar sein. Ferner hat das Gericht ausgeführt, dass eine Abmahnung nach § 314 Abs. 2 BGB in Ansehung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Beklagten "bloße Förmelei" sei, auf die verzichtet werden könne.
Im nächsten Abschnitt untersucht Paulus die Rückwirkung der Neuerungen des SchVG. Er setzt sich mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 27.03.2012 (Az.: 5 AktG 3/11, ZIP 2012, 725) auseinander, wonach in der Regelung des § 24 Abs. 2 SchVG eine Ausnahme zu Abs. 1 Satz 2 gesehen wird. Er kritisiert diese Sichtweise und weist darauf hin, dass Absätze gesetzgebungstechnische Regelungen sind, die grundsätzlich für sich allein stehen. Abschließend wirft er dem Gesetzgeber vor, ständig in Vertragsbeziehungen einzugreifen und diese mitunter auf eine neue Grundlage zu stellen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Dr. Henning Seel.

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