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Freitag, 11. Januar 2013

die Replik der "dusseligen Sparkasse" auf die Klageschrift aus dem letzten Jahr

müsste in Kürze auf meiner Festplatte liegen....

bin mal gespannt in welche anwaltliche Hände sie sich begeben hat...

noch gespannter bin ich auf die Argumente und Rechtsmeinungen....

1 Kommentar:

  1. Die richtige Terminologie lautet Klage-Klageerwiderung-duplik-Replik in der Reihenfolge.
    Im übrigen müsstest du die anwaltliche Vertretung bereits durch die Verteidigungsanzeige kennen, die muss nämlich 2 WOCHEN nach Klagezustellung erfolgen.

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