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Freitag, 21. Juni 2013

Schlamperladen Sparkasse Darmstadt -- Sclamperladen dwpBank // Aufsichtsbehörde BAFIN

Ein Brief der BAFIN:

Sehr geehrte Frau Koch,
sehr geehrter Herr Koch,

ich komme zurück auf mein Schreiben vom 24. Mai 2013, mit dem ich
den Eingang Ihrer Beschwerde über die Sparkasse Darmstadt bestätigt
und Ihnen kurz die Aufgabenstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) dargestellt habe.

Ich hatte mich in Ihrer Angelegenheit an die Sparkasse Darmstadt gewandt
und um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir mittlerweile
vor und ist zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Insoweit darf ich auf die Ausführungen
der Sparkasse Darmstadt verweisen.

Aufsichtsrechtlich können Eingaben wie Ihre, Hinweise auf mögliche
Schwachstellen bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen geben. Deswegen
möchte ich Ihnen noch einmal ausdrücklich für Ihre Beschwerde
danken. Soweit Ihre Beschwerde Anlass zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen
gibt, kann ich Sie darüber jedoch nicht informieren, weil ich
nach § 8 WpHG zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hausanschrift:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt | Germany
Kontakt:
Herr Markus Krische
Referat WA 32
Fon +49(0)2 28 4108-3213
Fax +49(0)2 28 4108-123
markus.krische@bafin.de
www.bafin.de
Zentrale:
Fon +49(0)2 28 4108-0
Fax +49(0)2 28 4108-123
Dienstsitze:
53117 Bonn
Graurheindorfer Str. 108
Georg-von-Boeselager-Str. 25
53175 Bonn
Dreizehnmorgenweg 44-48
60439 Frankfurt
Marie-Curie-Str. 24-28
Krische

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Die Stellungnahme der SPK DA

Sparkasse Darmstadt, 64278 Darmstadt Vorstand

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
z. H. Herrn Markus Krische
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
Telefon 06151 2816-100200
Telefax 06151 2816-109966
spk_vorstand@sparkassedarmstadt.
de
Darmstadt, 10.06.2013
Ihr Aktenzeichen: GZ: WA 32-QB 4101-10100663-2013/0001
Beschwerde von Sylvia und Rolf Koch

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Krische,

in obiger Angelegenheit haben wir Ihr Schreiben vom 24.05.2013 am 27.05.2013 erhalten.
Zu der Beschwerde von Sylvia und Rolf Koch nehmen wir wie folgt Stellung:

Zunächst ist richtig, dass der Depotauszug per 31.12.2012 zweimal korrigiert werden musste.
Hinsichtlich der Erstellung und Versendung der Depotauszüge arbeiten wir zusammen mit der
Deutschen WertpapierService Bank AG (im Folgenden kurz: dwpbank), die die führende
Transaktionsbank für Wertpapierabwicklungen auf dem deutschen Markt ist. Die dwpbank hat
zum Jahresanfang für alle unsere Kunden den Depotauszug per 31.12.2012 erstellt und
versandt. Kurz nach dem Versand der Depotauszüge erhielten wir von der dwpbank die
Mitteilung, dass bei dem Wertpapier mit der ISIN DE000A0S9JG3 die Währung nicht
angedruckt wurde. Aus diesem Grunde hatten wir Frau Sylvia Koch mit Datum vom 25.01.2013
den ersten korrigierten Depotauszug zukommen lassen.

Mit Datum vom 03.02.2013 reklamierte Herr Rolf Koch, Bevollmächtigter beim Depot seiner
Ehefrau Sylvia Koch, den Depotauszug und übersandte uns eine umfangreiche Mängelliste mit
32 Positionen. Bei den meisten dieser Positionen wurde bemängelt, dass angeblich kein
Lagerland ausgewiesen war. Dies liegt überwiegend daran, dass die Angabe eines Lagerlandes
dann nicht erforderlich ist, wenn sich das jeweilige Wertpapier in der Verwahrart
Girosammelverwahrung befindet. Diesbezüglich enthalten die Depotauszüge auf der letzten
Seite auch einen entsprechenden Hinweis, dieser lautet „Sofern nicht anders angegeben, sind
Ihre Wertpapierbestände in Girosammelverwahrung gebucht". Dem Bevollmächtigten, Herrn
Rolf Koch, ist dies auch bestens bekannt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Depotauszuges für
Sylvia Koch wies das Depot im Übrigen 327 Wertpapierpositionen aus.

Aufgrund der beanstandeten Wertpapierpositionen seitens Herrn Koch starteten wir
unverzüglich eine Anfrage bei der dwpbank. Mit Datum vom 21.02.2013 teilte uns die
dwpbank dann mit, dass in der Tat bei 8 Positionen bedauerlicherweise das Lagerland falsch
angegeben war. Die nicht korrekt angegebenen Lagerländer resultierten aus Kauforders, bei
denen das Lagerland seitens der dwpbank nicht richtig zugeordnet wurde. Aufgrund dieses
Hinweises der dwpbank forderten wir diese auf, dass nunmehr alle Wertpapierpositionen
hinsichtlich der Lagerländer überprüft werden müssten. Die Überprüfung wurde uns seitens
der dwpbank bestätigt. Am 29.04.2013 erhielten wir seitens der dwpbank dann den zweiten
korrigierten Depotauszug.
Um sicherzustellen, dass der zweite korrigierte Depotauszug nicht erneut fehlerhaft ist, hat
unser Effektenbereich diesen nochmals einer genauen Kontrolle unterzogen und dann
letztendlich mit Datum vom 16.05.2013 an Frau Koch übersandt.
Wir bedauern, dass der Depotauszug per 31.12.2012 aufgrund fehlerhafter Bearbeitung durch
unseren Dienstleister zweimal korrigiert werden musste. Selbstverständlich haben wir
nachdrücklich auf die dwpbank eingewirkt, eine höhere Bearbeitungsqualität sicherzustellen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin unserer Rechtsstelle, Frau Dagmar Metzger, Telefon
(06151) 2816-100787 gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse

gezeichnet Vorstand Sellner Scheidel

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