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Dienstag, 25. Juni 2013

Wir sollen darauf gefasst sein die Beschwerde zum EGMR in Strassburg vorzubereiten.

Hallo liebe Freunde und Kollegen,
 
Sie verstehen, dass ich aesserst beunruhigt bin.
Ich bin heute vormittag zum Staatsgerichtshof gegangen.
Der Praesifent war nicht.
Ich habe den Berichterstatter getroffen (Herrn P.).
Er hat demenntiert, dass die Beratungen abgeschlossen sind und dass das Urteil bereits gefaellt wurde.
Er hat allerdings eingeraeumt, dass sich die Mehrheit der Richter fuer die Verfassungsmaessigkeit des PSI Gesetzes ausspricht. Morgen soll noch eine Beratung stattfinden.
Auf meine Bitte hin, dass das Gericht ein oeffentliches Dementi abgeben muss, hat mir der Richter gesagt, dass das Gericht keine Pressestelle habe und dass es nicht jeden Bericht kommentieren bzw. dementieren koenne.
Der Richter hat mich um Vertraulichkeit gebeten.
 
Am Mittag (gegen 13:00 Uhr) ist eine Delegation von Vertretern der griechischen privaten Anleiheninhabern zum Praesidenten des Gerichts gegangen.
Der Praesident, Herr Menoudakos soll ihnen gesagt haben (!!!!!!!), dass das Urteil horizontal fuer alle Klaeger negativ sein werde (!!!!!).
Es waere wichtig,so der Praesident, dass die Begruendung des Urteils nicht den privatrechtlichen Klagen auf Entschaedigung entgegenstehen werde (was fuer eine Grosszuegigkeit).
 
Der Vorsitzende der Anleiheninhaber (Herr Marinopoulos) hat mich angerufen und es mir mitgeteilt und mich darum gebeten, den Anwaltsverein zu mobilisieren.
Ich habe bereits mit dem Praesidenten des Anwaltsvereins gesprochen und ihm um eine Pressereklaerung gebeten (Verletzung des Geheimhaltungspflicht der Beratungen etc., Missachtung des Eigentumsschutzes, etc).
Ich warte nun auf seine Reaktion .
 
Fuer mich ist die Sache sehr ernshaft und blamierend fuer die Justiz.
Es ist eindeutig, dass die Justiz als die lange Hand der Regierung handelt.
 
Es haengt sehr viel davon ab, welche Begruendung das Urteil haben wird.
 
Wir sollen darauf gefasst sein die Beschwerde zum EGMR in Strassburg vorzubereiten.
 
Auch eine zivilrechtliche Klage in Griechenland ist denkbar.
 
Mit freundlichen Gruessen
Stefanos Furtunidis
 
 

2 Kommentare:

  1. Die Urteilsbegründung wäre sicher auch für die privaten Klagen in DE von Interesse... mal schauen.

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  2. Kommt da nun noch was von der Gr. Anwaltskammer?

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