Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 29. Juli 2013

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar

Dienstunfähig durch Tod
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“ Unterrichtsblätter der Bundeswehrverwaltung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen