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Montag, 15. Juli 2013

ein leider anonym eingestellter Kommentar, dazu noch mehr als gehässig....deswegen anonymisiert und gekürzt und natürlich aus dem Blog entfern....

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Es scheint sinnvoll, einen Leistungsantrag gericht..." hinterlassen: 

WEnn, dann wollen wir aber schon richtig und vollständig zitieren (und vor allem anfügen, dass die Idee zu diesem Antrag von mir stammt , der ursprüngliche Antrag von Frau L. war ausschliesslich auf Feststellung gerichtet. auch diese e-mail liegt vor und kann gerne geposted werden).

Hallo Herr nn,

vielen Dank für das Telefonat. In der Anlage sende ich Ihnen sowohl meinen Feststellungsantrag als auch die Ausführungen dazu (Sachverhalt und Rechtslage). 

Ich könnte mir vorstellen, einen Hauptantrag gerichtet auf Verpflichtung der Beklagten zur Anweisung des Treuhänders und der Zahlstelle zu stellen und hilfsweise meinen Feststellungsantrag. Den Verpflichtungsantrag würde ich nach derzeitigem Stand wie folgt formulieren:


„Die Beklagte wird verpflichtet, die Bank of New York Mellon (Adresse) und die Deutsche Bank AG (Adresse) anzuweisen, dem Kläger die Zinsen gemäß Klageantrag I. bis und mit V. zu zahlen mit der auf die Rechtskraft dieses Urteils folgenden Auszahlung zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres an die deutschen Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen ... (wie mein Feststellungsantrag VI., siehe Anlage).“



Wir haben uns entschieden, die Zinsen für 2009 aus dem Titel sowie Zinsen für 2009 aus einem KFB durch PFÜB vor der Verjährung zu schützen. Wir möchten also nur für eine Teilforderung aus dem Titel die ZV, damit wir im nächsten Jahr gestützt auf drohende Verjährung die Zinsen für 2010 mit der vorbereiteten Klage geltend machen können. Überlegung: Dann ist das Kostenrisiko für pari-passu und Verpflichtung auf die 2010er Zinsen beschränkt und umfasst nicht die gesamte Forderung. Je nach Verlauf in den USA würden wir ggf. auch mehr einbeziehen.

Mein Problem: In über 10 Jahren Anwaltstätigkeit habe ich nie einen PFÜB beantragt, ich bin in ganz anderen Bereichen tätig. Frage 1: Mein Titel und der KFB sind zugestellt, also liegen die Voraussetzungen für den PFÜB vor, richtig? Frage 2: Muss ich dem Antrag auf PFÜB die Originaltitel beifügen? Frage 3: Was muss ich konkret als zu pfändende Forderung im Antrag/Beschlussvorschlag angeben? Könnten Sie mir vielleicht sogar einen kürzlich gestellten Antrag mit Beschlussvorschlag übersenden (geschwärzt), damit ich nicht unser Familiengut versemmle? Frage 4: Wenn ich konkret den Teil unserer Forderung beziffere, für den ich vollstrecken möchte, kann ich die ZV auf diesen Teil beschränken?

Ein weiteres Mal danke, ich bin darüber hinaus an weiterem Austausch über die Klage interessiert.
---
Bemerkenswert: Nicht einmal Ahnung von einem PFÜB aber sich jetzt als Pari Passu Expertin hinstellen wollen.




Von Anonym am 15. Juli 2013 16:07 unter 
rolf`s griechenland blog eingestellt.

8 Kommentare:

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