Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 25. Oktober 2013

Tietje (leider kein Datum dabei): Eine Verpflichtung, das Umschuldungsangebot Argentiniens anzunehmen, gibt es aber nicht // heute mit erheblichem "Gutachtergeld" im Rücken: sinngemäss: es gibt eine Völkerrechtsregel die uns über 25 GG zwingt uns dem Umschuldungs"Diktat" Argentiniens zu beugen.....

Kann ein Staat gepfändet werden? Gab es das schon mal?

Der Begriff der Pfändung entstammt dem innerstaatlichen Recht. Wenn jemand seine Schulden nicht bezahlt, kann ein Gerichtsvollzieher damit beauftragt werden, Eigentum des Schuldners zu pfänden. Das geschieht so, dass der Gerichtsvollzieher die Gegenstände des Schuldners zunächst beschlagnahmt, indem er auf ihnen einen „Kuckuck“ anbringt. Später werden die Gegenstände dann öffentlich versteigert und der Gläubiger – also die Person, der das Geld geschuldet wird – erhält den Versteigerungserlös.
Im internationalen Recht (Völkerrecht) gibt es so etwas nicht. Allerdings ist hier zu unterscheiden: Wenn ein Staat Schulden hat, die er nicht mehr bezahlen kann, kommt es oftmals zu so genannten Umschuldungsmaßnahmen. Abhängig davon, ob es sich um Schulden handelt, die der Staat gegenüber Banken hat oder gegenüber anderen Staaten, gibt es hierfür gewisse eingespielte Verfahren. Dazu ist es in der Vergangenheit oft gekommen. Ein anderer und erst in den letzten Jahren wichtig gewordener Fall stellt die Situation dar, dass ein Staat gegenüber Privaten („ganz normalen Leuten“) Schulden hat.
Hintergrund ist, dass Staaten zunehmend so genannte Staatsanleihen ausgeben. Es handelt sich hierbei um den Verkauf von Wertpapieren durch den Staat auf dem freien Markt, so dass jede Person sie kaufen kann. Im Kern handelt es sich hierbei um einen Kredit, den eine Privatperson dem Staat gibt. Im Gegenzug verspricht der Staat der Privatperson Zinsen zu zahlen. Von dieser Möglichkeit, Geld für den Staatshaushalt zu bekommen, haben in den letzten Jahren viele Staaten Gebrauch gemacht.
Ein aktuelles Beispiel ist Argentinien, das auf diesem Wege in den 1990er Jahren sehr viele Anleihen an Privatpersonen, insbesondere in Deutschland und Italien, verkauft hat. Dann kam es 2001/2002 aus verschiedenen Gründen zu einer Finanzkrise Argentiniens. Daraufhin erklärte Argentinien, dass es die Zinsen an die Privatpersonen nicht mehr zahlen kann. Auf internationaler Ebene wurde Argentinien durch internationale Organisationen geholfen. Trotzdem bezahlte Argentinien nicht mehr seine Schulden gegenüber den Privaten, sondern bot ihnen eine Umschuldung an.
Eine Verpflichtung, das Umschuldungsangebot Argentiniens anzunehmen, gibt es aber nicht. So kam es, dass – was rechtlich zulässig war – zahlreiche Personen u.a. vor deutschen und italienischen Gerichten den Staat Argentinien verklagten. Die Kläger bekamen auch Recht und Argentinien wurde verurteilt, seine Schulden zu bezahlen. Aber Argentinien bezahlte immer noch nicht. Daraufhin beauftragten u.a. die deutschen Kläger Gerichtsvollzieher, Eigentum und Vermögen, das Argentinien in Deutschland hat, z.B. Bankkonten bei deutschen Banken, zu pfänden. Das ist möglich, soweit es sich nicht um Botschaftskonten oder –gebäude handelt.
Allerdings war faktisch nicht mehr viel Vermögen Argentiniens in Deutschland vorhanden, so dass die Kläger nicht viel erreichen konnten, und im Ausland kann man so eine Pfändung nicht durchführen.
Im Ergebnis sieht man also, dass ein Staat als solches nicht gepfändet werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Pfändung seines Vermögens möglich, was allerdings mit vielen Schwierigkeiten und ungewissen Erfolgsaussichten verbunden ist.
Die Frage wurde beantwortet von Prof. Dr. Christian Tietje von der Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht an der Universität Halle-Wittenberg.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen