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Sonntag, 24. November 2013

Bankeinlagen bringen nicht nur nichts mehr. Sie sind auch zunehmend von Enteignung bedroht. Die EU-Kommission, ein deutsches Gericht und die Grünen wollen Anlegern an den Kragen.

.Was Sparer wissen sollten

Bankeinlagen bringen nicht nur nichts mehr. Sie sind auch zunehmend von
Enteignung bedroht. Die EU-Kommission, ein deutsches Gericht und die
Grünen wollen Anlegern an den Kragen.

European Commission - EP/13/672 10/07/2013. Sparer haften bei Bartkplerten.
„Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner
wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag
zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen
oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch
nehmen können. Auf diese Waise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für
Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen."
Im Klartext: Mit dem Inkrafttreten dieser EU-Vorschrift am 1. August 2013 zahlt
bei einer Bankpleite der Sparer. Einen vollständigen Schutz durch den Staat erlaubt
die EU nicht.

Aktenzeichen 10 O 360/09. Einlagensicheningsfonds muss nicht zahlen.
Die Richter des Landgerichts Berlin wiesen eine Klage eines Kunden auf Schadensersatz
aus dem Einlagensicheningsfonds ab. Begründung: Es bestehe grundsätzlich
kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicheningsfonds. Sie beziehen
sich in ihrem Urteil auch auf die Statuten des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands
deutscher Banken. Dort heißt es: „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen
oder auf Leistungen des Einlagensicheningsfonds besteht nicht." (§ 6, Absatz 10).

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10770: Gesetzesentwurf zur Erhebung
einer Vermögensabgabe.

„ § 1: Zweck der einmaligen Vermögensabgabe ist der Abbau der durch die Hnanzund
Wirtschaftskrise bedingten Erhöhung der Staatsverschuldung. Das Aufkommen
soll dazu verwendet werden, die infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen
Belastungen des Bundes zu reduzieren.
§ 12 Höhe der Abgabeschuld: Die Vermögensabgabe beträgt 15 Prozent des
abgabepflichtigen Vermögens."
Das Gesetz wurde bereits im September 2012 von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in den Bundestag eingebracht.

Merke: Alle in Deutschland haben eine Lobby. Nur die Anleger nicht

Geleitwort Focus Money 22.11.2013

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