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Sonntag, 17. November 2013

BGH Az. I ZR 175/12 Das war Irreführung, sagt der Bundesgerichtshof, Rabattmarken seien „eine Art Währung“.


RabattmarkenRewe wegen Abbruchs von Treuepunkte-Aktion verurteilt

 ·  Vor zwei Jahren hatte Rewe Kunden mit Treue-Märkchen in seine Läden gelockt. Mittendrin brach Rewe die Aktion ab. Das war Irreführung, sagt der Bundesgerichtshof, Rabattmarken seien „eine Art Währung“.
© DPAVergrößernRewe-Supermarkt in Köln
Die Supermarktkette Rewe ist 2011 bei einer bundesweiten Treuepunkte-Aktion gegenüber ihren Kunden untreu geworden, weil sie die Aktion wegen des großen Zuspruchs vorzeitig beendete. Der Bundesgerichtshof (BGH) wertete dies nun in einem am Freitag veröffentlichten Urteil als „Irreführung der Verbraucher“. Rabattmarken seien zudem „eine Art Währung“, die nicht einfach verfallen dürften.
Rewe hatte im Frühjahr 2011 in einer Rabattaktion dafür geworben, dass Kunden bis Juli Messer des Markenherstellers Zwilling für ein Heft voller Treuepunkte und einen geringen Aufpreis erwerben könnten. Rewe setzte den Vorrat von 3,2 Millionen Messer aber so schnell ab, dass die Aktion zwei Monate vor dem geplanten Ende abgebrochen werden musste.
Laut Urteil hätte Rewe die große Nachfrage vorhersehen müssen. Schließlich habe die Supermarktkette bei früheren Aktionen drei Millionen „Möwe“-Handtücher oder 4,2 Millionen „WMF“-Kochtöpfe abgesetzt.
Der BGH kritisierte zudem den völligen Abbruch der Aktion als Verbrauchertäuschung. Rewe habe „mit den Rabattmarken eine Art Währung ausgegeben“ und „den enttäuschten Kunden eine Alternative anbieten müssen“, etwa andere Ware oder einen Einkaufsgutschein. Die Verbraucher rechneten jedenfalls nicht damit, dass angesparten Rabattmarken einfach verfallen und keinerlei Wert mehr haben sollen, heißt es im Urteil auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit muss Rewe in Zukunft eine große Nachfrage bei Rabattaktionen berücksichtigen.

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