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Freitag, 29. November 2013

Noch Monate dürften sich die Klagen von Anlegern gegen das Unternehmen Solarworld hinziehen. Gerät nun sogar die angekündigte Übernahme der Solarsparte von Bosch in Gefahr? Von JOACHIM JAHN und HELMUT BÜNDER

Übernahme in GefahrBosch muss um Verkauf an Solarworld zittern

 ·  Noch Monate dürften sich die Klagen von Anlegern gegen das Unternehmen Solarworld hinziehen. Gerät nun sogar die angekündigte Übernahme der Solarsparte von Bosch in Gefahr?
© DPAVergrößernSonnenkönig unter Druck: Frank Asbeck auf der Hauptversammlung von Solarworld im August
Die Rechtsstreitigkeiten von Aktionären und Anleihegläubigern des größten deutschen Photovoltaikherstellers Solarworld AG um die Sanierung des Konzerns könnten entgegen früheren Aussagen noch bis zum kommenden Februar andauern. Von den 18Klägern wollten am späten Donnerstagnachmittag nur sechs einen Vergleich vor dem Landgericht Köln unterzeichnen. Am Mittwoch hatte zwar eine teilweise identische Gruppe von Anleihegläubigern vor dem Landgericht Bonn schon ihren Frieden mit dem Unternehmen besiegelt, dies aber unter den Vorbehalt gestellt, dass auch die Aktionärsklagen beigelegt werden.
Das bringt die Pläne des Vorstandsvorsitzenden von Solarworld, Frank Asbeck, ins Wanken. Er hat erst kürzlich selbstbewusst verkündet, der Umsetzung des Rettungspakets für den Konzern bis Mitte Februar stehe nichts mehr im Weg, weil die meisten Kläger schon einem Vergleich zugestimmt hätten.

Kein Zusatzrisiko für planmäßigen Vollzug

Ein Unternehmenssprecher gab sich am Donnerstag trotz der veränderten Situation gelassen. „Wir haben den regulären Rechtsweg von vorneherein einkalkuliert“, sagte er. „Unser Zeitplan, die Restrukturierung bis Ende Februar abzuschließen, wird durch die Anfechtungsklagen nicht gefährdet.“ Das Unternehmen habe bei Gericht so frühzeitig beantragt, die geplanten Kapitalmaßnahmen freizugeben, dass rechtzeitig mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Damit gebe es auch kein Zusatzrisiko für den planmäßigen Vollzug der Übernahme von Bosch Solar.
An der juristischen Front müssen allerdings noch weiterere Hürden genommen werden, etwa die kartellrechtliche Prüfung und die Zustimmung des Betriebsrats. Außerdem gibt es keine Gewähr dafür, dass das Gericht den Freigabeanträgen von Solarworld tatsächlich stattgibt – und nicht stattdessen die Anfechtungsklagen im sogenannten Hauptverfahren prüft. Dann aber könnten wesentliche Schritte des Finanzierungskonzepts bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.
Genau dieser Zeitdruck ist der Hebel, mit dem Berufskläger Aktiengesellschafter unter Druck setzen, um einen für sie möglichst günstigen Vergleich herauszuschinden. Studien von Rechtswissenschaftlern zufolge teilen sie sich anschließend mit ihren Rechtsanwälten die dabei anfallenden Honorare. Künstlich aufgeblasen werden diese üblicherweise durch den „Vergleichsmehrwert“ – also den Vorteil, den die anderen Kleinaktionäre von den nachverhandelten Konditionen angeblich haben. In diesem Fall liegt er allein für die Anfechtungsklagen bei 2,5Millionen Euro. Sollten sich die Rebellen, die auf weitere Zugeständnisse von Asbeck hoffen, damit durchsetzen, gäbe es automatisch auch einen Nachschlag für jene Kläger, die schon kompromissbereit sind.

Rettungsbeschlüsse „zwingend geboten“

Inzwischen haben sich in der juristischen Schlacht um Solarworld ungewohnte Fronten aufgetan: Die von vielen Unternehmensjuristen gefürchteten Berufsopponenten Karl-Walter Freitag und Caterina Steeg, die für ihr rabiates Auftreten auf Hauptversammlungen berüchtigt sind, stehen plötzlich an der Spitze derer, die dem ausgehandelten Vergleich mit Solarworld zustimmen. Manche Rettungsbeschlüsse wie eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals seien im Interesse der Aktionäre sogar „zwingend geboten“, heißt es in einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben, das der Anwalt von Freitags Prozessfirma Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG ans Gericht geschickt hat.
Darin lässt er sich – auf Kosten des Unternehmens – plötzlich zu dessen „Streithelfer“ gegen die anderen Kläger ernennen. In dem dieser Zeitung vorliegenden Vergleichsvertrag verpflichtet sich der Firmengründer nun dazu, den Klägern kein eigennütziges Profitstreben nachzusagen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung im August hatte Freitag indes noch getönt, Asbecks Sanierungskonzept sei unfair. Wer sich wie dieser „Sonnenkönig“ in der Krise noch privat ein Schloss kaufe, stecke sicher nicht in einer pekuniären Notlage. Und weiter: Statt der angeschlagenen Firma ein Darlehen zu geben, baue Asbeck seine Stellung als Aktionär zudem sogar noch aus. Zum „Robin Hood“ der Altaktionäre von Solarworld schwingt sich der Berliner Umzugsunternehmer Klaus Zapf auf, den ein Gericht wegen seiner dauernden Klagen sogar einmal zu Schadensersatz verurteilt hat. Die Kleinanleger zahlten die Zeche dafür, dass Asbeck und ein paar Hedgefonds ungeschoren davonkommen, behauptet er.

3 Kommentare:

  1. Fuer einen FAZ Artikel unglaublich viele juristische ungenauigkeiten . Vorsichtig gesagt.

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  2. aber du Superanwalt hast hier den Durchblick....dann explicier mal....

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  3. Keine Zeit. Kannst ja selber mal ein paar Vorlesungen in der Uni besuchen und dich fortbilden anstatt 24/7 vor der Kiste zu hocken und zu sinnieren, wie du andere denunzieren und diffamieren kannst.
    willst dich eigentlich immer noch als "Quelle" ausgeben ? ROTFLMAO.

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