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Samstag, 28. Dezember 2013

Die Grundlage bildete der „Alien Tort Statute“ - ein Gesetz aus dem Jahr 1789, das amerikanischen Gerichten die Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen zu ahnden.

Prozess in AmerikaGericht weist Apartheid-Klagen gegen Daimler und Rheinmetall zurück

 ·  Ein Gesetz aus dem Jahr 1789 erlaubt amerikanischen Gerichten, bei Vergehen im Ausland aktiv zu werden. Auf dieser Grundlage wollten südafrikanische Apartheid-Opfer die deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall verklagen. Das ist fehl geschlagen.
Daimler und Rheinmetall können vor einem amerikanischen Gericht nicht für Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab.
Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den siebziger und achtziger Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Sie verlangen eine Entschädigung.

Klagen gegen Ford und IBM laufen weiter

Die Klagen in den Vereinigten Staaten laufen seit dem Jahr 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009 aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der „Alien Tort Statute“ - ein Gesetz aus dem Jahr 1789, das amerikanischen Gerichten die Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen zu ahnden.
Im Falle von Daimler und Rheinmetall hätten die Kläger jedoch nicht hinreichend dargelegt, warum sich Amerika einmischen sollte, erklärte Richterin Scheindlin. Gleichlautende Klagen gegen die beiden amerikanischen Konzerne Ford und IBM ließ sie aber weiterlaufen.
„Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher. Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen abermals zurück.
Für Daimler ist es nicht der einzige derartige Fall vor einem amerikanischen Gericht. Argentinier werfen dem Konzern vor, in die Verbrechen der dortigen Militärdiktatur in den siebziger Jahren verstrickt gewesen zu sein. Diese Klage landete mittlerweile vor dem Obersten Gericht in Washington. Während einer Anhörung im Oktober hatten die Richter jedoch ebenfalls Zweifel daran geäußert, dass die Justiz der Vereinigten Staaten zuständig sei.

13 Kommentare:

  1. Wahnsinnig wichtig für alle Griechenland und Argentinien Geschädigten!
    Danke, danke an Rolf Koch, den GRÖBAZ, den Grössten Blogger aller Zeiten!

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  2. jeder halbwegs aufgeweckte mensch guckt halt auch mal rechts und links des weges....insbesondere in das rechtssystem der USA um gegebenenfalls auch dort deutschrechtliche anleihen vs ARGY einzuklagen und insbesondere die urteile nach Singer einzureihen....

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  3. Du bist ein grossmäuliger Aufschwätzer, der noch nie das Wichtige vom Unwichtigem unterscheiden konnte und sonst gar nichts. Das hat mittlerweile der letzte kapiert.

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  4. aber wenigstens kein anonymer Unflatverbreiter

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  5. Die Wahrheit hast du noch nie vertragen.
    Aber was soll man von einem auch erwarten, der seit Jahren seine Gläubiger prellt regelmässig den Offenbarungseid ableistet und sich dabei hinter dem Rockzipfel von Frau und Kind versteckt.
    Soviel zu "Unflat".

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  6. wenn du der bist den ich vermute dann bleibt dir nur eine Mutter zum verstecken und keine Frau

    schade für dich

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  7. Mach dir mal über meine privaten Verhältnisse keine Gedanken und sieh lieber zu dass Mutti Margarete dir dein Taschengeld nicht streicht.

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  8. Anonym, hast du denn schon darauf reagiert:

    Steuerermittlungsverfahren der Steuerfahndungsstelle gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Abgabenordnung (AO).
    Sehr geehrter Herr NN,
    nach Erkenntnissen der Steuerfahndungsstelle unterhielten Sie zumindest im Zeitraum 2003
    bis 2010 Geschaftsbeziehungen zur Credit Suisse AG (bzw. zu den aufgeschmolzenen
    Banken).
    Soweit bekannt, wurden von Ihnen in den letzten Jahren keine Einkommensteuererklarungen

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  9. Offenbar handelt es sich bei dem Adressaten des Schreibens um dich selbst bzw. einen deiner Familienangehörigen, anderenfalls würdest du im Hinblick auf das Steuergeheimnis ein solches Schreiben nicht vorliegen haben.

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  10. Steuergeheimnis ? Uli Höness , Zumwinkel...oder was meinst du ?

    ich kann dir auch einen Text aus Bayern liefern...der passt dann wohl besser zu dir...

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  11. Ach , der ist gar nicht aus Bayern der Text ? Wohl eher aus Hessen, was ?
    Kümmere dich daher lieber um deine eigenen strafrechtlichen und steuerrechtlichen Probleme, ich denke da hast du mehr als genug zu tun...

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  12. ich kann mich noch sehr gut erinnern als in der Gründungsphase von Argy-Klagegesellschaften erörtert wurde ob nicht durch anonyme Kapitalstrukturen ein einklagen der Anleihen in Frankfurt ohne Entblössung der wirklichen Anleiheinhaber mit Hilfe einer Züricher Bank (BAGEFI) bewerkstelligt werden sollte....

    Vielleicht sollte man eine Dokumentation dazu erstellen.....

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  13. hats dir die Sprache verschlagen oder ahnst du Unbill...

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