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Donnerstag, 16. Januar 2014

Erstes (fremdes) Urteil / Klage in Griechenland

S d K e . V . • H a c k e n s t r . 7 b • 8 0 3 3 1 M ü n c h e n


Newsletter 17

Erstes (fremdes) Urteil / Klage in Griechenland

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute darüber informieren, dass ein erstes Urteil in der Sache Griechenland vor einem deutschen Gericht gefällt wurde. Leider wurde die Klage abgewiesen. Es sei erwähnt, dass diese Klag nicht eine von der SdK initiierte Klage ist. Daher ist uns das Urteil vom Landgericht Konstanz vom 19. November 2013 auch erst vor kurzem bekannt geworden.
Hoheitliches Handeln
Das Landgericht Konstanz begründet seine Entscheidung damit, dass infolge des hoheitlichen Handelns der Beklagten die streitgegenständliche Anleihe nicht mehr existieren würde. Eine nähere Ausführung des Urteils finden Sie hier:

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/kapitalanlagerecht/griechische-umschuldungsmassnahmen-und-deutsche-gerichtsbarkeit-370304

Wir halten diese Begründung zwar für falsch, nehmen diese jedoch zur Kenntnis. Für unsere Klagen dürfte dies eher nachteilige Auswirkungen haben, da nun wohl andere Gerichte ebenfalls sich auf diese bequeme Position des LG Konstanz zurückziehen könnten.
Klagen in Griechenland
Während wir in Griechenland immer noch auf ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichtshofes warten (mittlerweile kann man wohl davon ausgehen, dass dieses von der politischen Klasse gezielt verschleppt wird), plant die griechische Vereinigung der Anleiheinhaber eine weitere Klage in Griechenland vorzubereiten. Damit soll der Mehrheitsbeschluss der Anleiheinhaber zumindest für die Anleiheinhaber, die nicht zugestimmt haben, als nicht verbindlich erklärt werden. Das Hauptargument ist, dass die Banken (also die Teilnehmer dieses Systems, die die einzigen unmittelbar Stimmberechtigten waren) ihre Zustimmung nur deswegen gegeben haben, weil diese die Rekapitalisierung und die Steuervorteile erhalten haben. Wir werden das Vorgehen intern prüfen, und dann entscheiden, ob wir uns auch dieser Klage anschließen.

Wir raten derweil weiterhin zur Geduld. Aktuell sind die Ansprüche aus unserer Sicht nicht von der Verjährung bedroht. Daher sollte man zunächst abwarten, bevor man sein Geld für eventuell sinnlose Klagen ausgibt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 16. Januar 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!

3 Kommentare:

  1. "Daher sollte man zunächst abwarten, bevor man sein Geld für eventuell sinnlose Klagen ausgibt."

    Ein wahres Wort.

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  2. Beim ICSID in Washington laufen mittlerweile 3 erfolgsversprechende Klagen gegen Gr.

    Die Klage in Gr. wird verschleppt... warum, wenn jene sowieso abgewiesen werden soll?

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  3. Ist dort bei Klagezustellung eigentlich von Clary eine Rüge wegen Unzuständigkeit ans Gericht ergangen?

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