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Sonntag, 19. Januar 2014

Übrigens hat die Berufungskammer des LG Frankfurt am Main am 13.01.2014 (2-24 S xy/13) wegen der mit dem Rechtsgutachten verbundenen offenen Rechtsfragen die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Warten wir also einmal ab, was der BGH zu Argentiniens Rechtsauffassung sagt.

Übrigens hat die Berufungskammer des LG Frankfurt am Main am 13.01.2014 (2-24 S xy/13) wegen der mit dem Rechtsgutachten verbundenen offenen Rechtsfragen die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Warten wir also einmal ab, was der BGH zu Argentiniens Rechtsauffassung sagt.


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