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Mittwoch, 8. Januar 2014

Zum zweiten Mal zeigt das Bundesverwaltungsgericht Zähne und verhindert die Lieferung von Bankdaten

Schweizer Gericht stoppt Datenlieferung an die USA

Urteil
Zum zweiten Mal zeigt das Bundesverwaltungsgericht Zähne und verhindert die Lieferung von Bankdaten. Diesmal werden aber nicht Kunden der Credit Suisse geschützt.
VONOLIVIA KÜHNI
21:01
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Amtshilfegesuch ungenügend: Schon zum zweiten Mal zeigt das Bundesverwaltungsgericht Zähne – und verhindert die Lieferung von Bankdaten der Julius Bär.
Nach einer Datenlieferung der Credit Suisse im Jahr 2012 stoppt das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch eine Lieferung der Bank Julius Bär. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV darf Daten eines amerikanischen Bär-Kunden nicht an die USA übermitteln, weil das entsprechende Gruppenersuchen nicht detailliert genug sei. Es sei darum als verbotene «fishing expedition» zu sehen, entschied das Gericht. Mit seinem Entscheid heisst es die Beschwerde eines betroffenen Kunden gut. Sein Dossier bleibt vorerst in der Schweiz.
Schweizer Steuerverwaltung voreilig
Die amerikanische Steuerbehörde IRS hatte im April 2013 ein entsprechendes Gruppenersuchen betreffend die Bank Julius Bär bei der ESTV eingereicht. Die ESTV trat darauf ein. Zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun festhält: «Der im Amtshilfegesuch dargestellte Sachverhalt weist nicht denjenigen Detaillierungsgrad auf, der bei zulässigen Gruppenersuchen zu 'Betrugsdelikten und dergleichen' erforderlich ist.»
Im Fall der CS stellte der IRS nach dem Gerichtsurteil ein zweites, verbessertes Gesuch. Im Juli 2013 entschied das Bundesgericht, dass dieses den Anforderungen genüge. Die Haltung der Gerichte zu diesen Fällen ist wichtig, da Gruppenersuchen zum neuen OECD-Standard gehören. Nach den USA werden erwartungsgemäss auch weitere Staaten – insbesondere Deutschland – Gruppenersuchen betreffend Kunden von Schweizer Banken stellen.
Die Urteile im Wortlaut finden Sie bei handelszeitung.ch auch unter der Rubrik «Downloads».

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