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Donnerstag, 20. März 2014

Problem für den Fiskus: Bei Cum-Ex-Deals fallen rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer auseinander. Noch dazu sind die Abwicklungssysteme ziemlich träge – so dass recht lange unklar ist, wer nun der eigentliche Besitzer der Aktie ist, wer tatsächlich Dividende kassiert und Kapitalertragssteuern entrichtet hat.

Fiskus hat das Nachsehen

Cum-Ex-Deals - das ganz große Ding

Aktiendeals rund um den Dividenden-Stichtag sind in die Kritik geraten. Die "bösen Banken" sollen hierbei den "armen Staat" um Steuern in Milliardenhöhe geprellt haben. Doch wie war so was überhaupt möglich?
Nun, eigentlich ganz einfach: Die Banken haben sich die Trägheit der Abwicklungssysteme und diverse Steuerschlupflöcher zunutze gemacht. Doch der Reihe nach: Bei so genannten Cum-Ex-Deals handelt es sich um eine Sonderform des "Dividendenstrippings", von Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag.

Vor der Auszahlung notiert die Aktie "cum Dividende", am Tag danach "ex Dividende". Auf diesen Kursabschlag setzen die Banken, indem sie die Aktie an einem "Cum-Tag" leer verkaufen. Kurz nach dem Dividendenzahltermin, am "Ex-Tag", stellen sie ihre Position glatt und kaufen die Aktie zum erniedrigten Kurs zurück.

Trickreiches Verwirrspiel

Dividenden unterliegen jedoch der Kapitalertragssteuer, diese werden bei der Ausschüttung automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Aktionär erhält für die gezahlte Steuer eine Bescheinigung – und damit einen Anspruch auf eine Steuergutschrift, können positive Kapitalerträge doch mit Verlusten verrechnet werden. Zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern werden dann vom Finanzamt erstattet.
Problem für den Fiskus: Bei Cum-Ex-Deals fallen rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer auseinander. Noch dazu sind die Abwicklungssysteme ziemlich träge – so dass recht lange unklar ist, wer nun der eigentliche Besitzer der Aktie ist, wer tatsächlich Dividende kassiert und Kapitalertragssteuern entrichtet hat.

And the winner takes it all

Die Folge: Gleich zwei Aktionäre – nämlich der rechtmäßige Inhaber und der Käufer des Leerverkaufs – erhalten eine Bescheinigung über gezahlte Kapitalertragssteuern und somit einen Anspruch auf eine Steuergutschrift.
Für die Banken waren "Cum-Ex-Deals" ein einträgliches Geschäft, für die Finanzämter weniger: Sie haben nämlich mehr Steuern erstattet, als sie zuvor eingenommen hatten.
ag

Stand: 18.12.2013, 11:54 Uhr

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenwissen-fuer-fortgeschrittene/cum-ex-deals-das-ganz-grosse-ding100.html

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