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Sonntag, 20. April 2014

Aufgepasst: wer mehr als 100.000 € an Sichtguthaben (und damit wohl auch Termingelder) ist mit dem überschiessenden Teil des Geldes dran......und wenn das nicht langt, wer schützt uns vor eine Eilgesetzänderung die uns z.B. nur 20.000 € ungeschoren lässt.......// . Einleger, deren Guthaben über dieser Summe liegen, sollen dagegen künftig nach den Aktionären und Gläubigern im Falle der Schließung einer Bank mithaften.

Zur Bankenunion werden auch die harmonisierten Regeln für die Sicherung der Spareinlagen gerechnet. Die Systeme der Einlagensicherung bleiben national organisiert, müssen sich aber an dieselben Vorgaben halten. Diese enthalten eine bereits gültige staatliche Garantie für alle Bankeinlagen von bis zu 100000 Euro. Der Mitgliedstaat muss für diese Summe einstehen, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Die Sparer sollen darauf binnen sieben Tagen zugreifen können. Einleger, deren Guthaben über dieser Summe liegen, sollen dagegen künftig nach den Aktionären und Gläubigern im Falle der Schließung einer Bank mithaften. Um diese Staatsgarantie absichern zu können, muss künftig jedes Land einen eigenen Einlagensicherungsfonds aufbauen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Er soll von den Instituten binnen zehn Jahren durch Bankenabgaben gefüllt werden. Deren Höhe soll vom Risikoprofil der Bank abhängen; als Durchschnittszielgröße sind 0,8 Prozent der gesicherten Einlagen vereinbart. Das soll etwa 60 Milliarden Euro ergeben. Einen europäischen Einlagensicherungsfonds wird es nicht geben.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-vorschriften-was-die-bankenunion-verbessern-soll-12894229-p2.html

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