Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 30. April 2014

Die Klägerin arbeitete als „Sitzerin“, musste also selbst nicht putzen, sondern nur einen der Teller bewachen. Die Richter gehen davon aus, dass sie Anspruch auf einen Anteil an diesem „Trinkgeld“

Auch Erben müssen zahlen
Der Grunderwerbsteuer entkommt niemand.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt
klargestellt, dass auch eine Erbengemeinschaft
ein selbständiger Rechtsträger
sein kann, der den Obolus ans Finanzamt
zahlen muss. Was den Fall
noch komplizierter machte; Die beiden
Erben hatten das Grundstück weder geerbt
noch gekauft, sondern einen sogenannten
Ersatztatbestand erfüllt. Ihre
Gemeinschaft hielt nach dem Zukauf
weiterer Anteile und einer Kapitalaufstockung
95 Prozent an einer GmbH in
der Hand, die wiederum die Immobilien
besaß (Az.: I IR 46/12). jja.

Trinkgeld fürs „Sitzen"
Eine Reinigungsfirma muss einer Toilettenfrau
mitteilen, wie viel Geld sie
von Gästen mittels diverser Sammelteller
in einem Einkaufszentrum eingenommen
hat. Diese Entscheidung des
Arbeitsgerichts Gelsenkirchen hat das
Landesarbeitsgericht Hamm rechtskräftig
werden lassen. Die Klägerin arbeitete
als „Sitzerin“, musste also selbst
nicht putzen, sondern nur einen der Teller
bewachen. Die Richter gehen davon
aus, dass sie Anspruch auf einen Anteil
an diesem „Trinkgeld“ hat (Az.: 16 Sa
199 und 200/14).

FAZ Print 30.4.2014

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen