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Donnerstag, 17. April 2014

Einmal Kapitalertragssteuer bezahlen - und sie sich dann vom Fiskus mehrfach zurückerstatten lassen. So sollen Banken und Fonds dem Staat Milliarden abgeluchst haben. Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhof bringt aber wenig grundsätzliche Klärung.

Urteil BundesfinanzhofKeine Klarheit beim Dividendenstripping

  ·  Einmal Kapitalertragssteuer bezahlen - und sie sich dann vom Fiskus mehrfach zurückerstatten lassen. So sollen Banken und Fonds dem Staat Milliarden abgeluchst haben. Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhof bringt aber wenig grundsätzliche Klärung.
© DPAVergrößernMit einer mehrfachen Erstattung der Kapitalertragssteuer sollen Fonds und Banken den Staat um Milliarden betrogen haben.
In den Streit um Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag („Cum-Ex-Trades“) hat der Bundesfinanzhof (BFH) kaum neues Licht gebracht. Der BFH hatte über die Frage, ob die Geschäfte mit Aktien eine illegale Steuergestaltung waren, am Mittwoch hinter verschlossenen Türen verhandelt. Es geht um Aktiengeschäfte, die viele Banken, aber auch Fonds und Händler betrieben haben sollen. Der Trick: Durch den schnellen Hin- und Herverkauf unter Einschaltung von ausländischen Leerverkäufern, die sich die Wertpapiere selbst erst noch beschaffen mussten, konnte vom Fiskus eine doppelte (oder sogar noch häufigere) „Erstattung“ der nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer kassiert werden. Den Staat soll das rund um den Dividendenstichtag einen Milliardenbetrag gekostet haben – womöglich sogar im zweistelligen Bereich.
Am Donnerstag Mittag veröffentlichten die obersten Steuerrichter nun eine knappe Pressemitteilung, in der sie ihr mit Spannung erwartetes Urteil vom Vorabend erläutern. Darin hatten sie eine Klage der Hamburger Beteiligungsfirma DWH gegen das Finanzamt zurückgewiesen. Nach Informationen dieser Zeitung haben die Richter dort – anders als zuvor in einem vorläufigen Gerichtsbescheid zu dem Fall – jede grundsätzliche Äußerung vermieden.
Doch auch in seiner heutigen Begründung bezieht sich der Bundesfinanzhof ausschließlich auf die konkreten Umstände dieses Falls. Der war jedoch insbesondere deshalb untypisch für die früher weitverbreiteten Cum-Ex-Geschäfte, weil die DWH die kurzfristig gekauften Aktien anschließend einer Bank geliehen hatte, die auch den Erwerb finanziert und die ganze Transaktion zudem mit einem Absicherungsgeschäft (Total Return Swap) begleitet hatte. In dieser Gesamtkonstellation aber, so die Münchner Richter, sei das „wirtschaftliche Eigentum“ gar nicht erst auf die Käuferfirma DWH übergegangen. Dann aber entfiel auch schon nach der früheren Rechtsprechung der Anspruch auf eine doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuern. (Az.: I R 2/12)
Das „Dividendenstripping“ wurde bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 von zahlreichen Banken und Fonds betrieben. Seit einer Razzia bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) vor zwei Jahren ermitteln außerdem Staatsanwälte, weil sie in diesem Geschäftsmodell eine Straftat vermuten.

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