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Sonntag, 27. April 2014

ist unser allseits beliebter RA Jakob Heichele ein klagefreudiger Anwalt ? .... man könnte fast geneigt sein dieses zu bejahen....

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 23.04.2014
Az.; He-89/04/14
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RA Heichele u.a. gegen Koch

Sehr geehrter Herr Koch,

in oben genannter Angelegenheit zeige ich Ihnen zunächst auch die anwaltliche
Vertretung der ABDRECO GmbH an.

Wie Ihnen nicht zuletzt auf Grund Ihrer Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung
vor dem AG Aichach am 06.03.2014 in dem Rechtsstreit Heichele u. a.Rol f Koch
bekannt sein dürfte, stehen mir persönlich sowie der ABDRECO GmbH aus
verschiedenen Kostenfestsetzungsbescheiden Kostenerstattungsansprüche aus
diversen Gerichtsverfahren gegen Ihren Vater, Rolf Koch, zu.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Kostenfestsetzungsbescheide:
Kostenfestsetzungsbescheid des LG Augsburg vom 17.04.2013
Kostenfestsetzungsbescheid des LG Augsburg vom 02.12.2014
Kostenfestsetzungsbescheid des AG Aichach vom 12.02.2014

Die hierzu aufgelaufenen Ansprüche wollen Sie den anliegenden
Forderungsaufstellungen entnehmen.

Nunmehr ist mir bekannt geworden, wonach Ihr Vater Ihnen verschiedene
Wertpapiere der Rep. Argentinien mit Abtretungserklärung vom 19.07.2010
übertragen hat. Es handelt sich dabei um die Wertpapiere derWKN 130860 mit den
Stückenummern 13745, 13838, 13839, 13840, 13841, 13984, 14012, 14013, 14388,
14389, 14390, 14391, 14465, 14466 (Nennwert je 1.000,00 DM plus Zinscoupons),
30728, 34242, 34295 ( Nennwert je DM 10.000,00 plus Zinscoupons), 41532, 44259,
44262 (Nennwert je DM 100,000,00 plus Zinsscheine).

In Ansehung der oben genannten Kostenerstattungsforderungen erkläre ich Ihnen
hiermit die Anfechtung dieser Abtretung vom 19.07.2010 gem. den Vorschriften des
Anfechtungsgesetzes, §§ 1,2 und 4 AnfG.

Ich fordere Sie in diesem Zusammenhang auf, die gegen Ihren Vater aufgelaufenen
Forderungen (siehe Forderungsaufstellungen) bis spätestens 02.05.2014 zu
begleichen bzw. die im Zuge der oben genannten Abtretung erhaltenen Wertpapiere
zur Begleichung dieser Forderungen zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen werde ich ohne weitere
Ankündigung Anfechtungsklage gegen Sie erheben.

Jakob Heichele

Rechtsanwalt
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2 Kommentare:

  1. so gehts eben einem notorischen Schuldner, der andere um ihr Geld prellt:
    Es gibt ne Klage.

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  2. na endlich aufgewacht....

    es git doch für dich nichts schöneres als in rolf´s blogs reinzuschnuppern obs was neues für dich gibt.....

    das würde mir stinken....die eigene anwaltspage dämmert vor sich hin und bei rolf´s gibts über 400.000 hits....

    das geneigte publikum freut sich schon auf deine schriftsätze in sachen anfechtung.....

    ich werde sie zeitnah bloggen....

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