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Sonntag, 27. April 2014

Unzulässige Erhebung von Stückzinsen bei Kauf/Verkauf von Restrukturierungsanleihen in der Transitionsphase / Gestaltwandel der Anleihe

Unzulässige Erhebung von Stückzinsen bei Kauf/Verkauf von Restrukturierungsanleihen in der Transitionsphase / Gestaltwandel der Anleihe

In dem Zeitraum einer „erfolgreichen“ Gläubigerversammlung nach SchVG 2009 zur Verlängerung der Laufzeit eines Bondes bis zum Vollzug (§ 21 SchVG 2009) dieser Beschlüsse (Skripturakt) besteht eine Grauzone wie mit den Stückzinsen zu verfahren ist.

Die GV-Beschlüsse werden erst mit dem Skripturakt wirksam. Nach § 793 BGB muss sich das Leistungsversprechen aus der Urkunde der Inhaberteilschuldverschreibung ergeben. Bei Endfälligkeit der Anleihe um den Zeitpunkt der GV herum haben wir es mit einem fälligen Bond der ausgelaufen ist zu tun. Durch die Verlängerung soll er halt mit neuer, längerer Laufzeit versehen werden.

Die WM (Wertpapiermitteilungen) stellen das Ergebnis der GV wohl bereits nach deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger in die Gattungsdaten ein und die Banken berechnen somit Stückzinsen. Das ist m.E. nach Rechtswidrig, denn dieser Bond ist nach wie vor endfällig. Erst durch den Skripturakt beendet der Bond  die Metamorphose und erwacht zu vollem neuen Leben. Dieser Zeitraum hat z.B. bei Solarworld um die 7 Monate gedauert. Erst ab dann können Stückzinsen (oder wie der Schweizer zu sagen pflegt Marchzinsen) berechnet werden.

Im hier konkreten Fall der Strenesse-Anleihe (A1TM7E) war die GV am 20.2.2014 und am 24.2.2014 die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Über den Vollzug des Skripturaktes ist leider nichts bekannt. Das kann aber leicht durch eine Kopie der Globalurkunde bei Clearstream Banking Frankfurt eruiert werden.

Laut SchVG 2009 kann der Skripturakt frühestens nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist erfolgen. Also hier nicht vor dem 20.3.2014. Erfahrungsgemäß dauert es aber eine geraume Zeit länger; insbesondere wenn Anfechtungsklagen eingereicht wurden.

Laut Schreiben der Deutschen Bank zu Strenesse vom 10.4.2014 wurde mit „Arbeitstermin 26.2.2014“ eine Statusveränderung mit Laufzeitverlängerung gemäß Gläubigerversammlung mittgeteilt. Dies ist voreilig und rechtswidrig.

Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal rolfjkoch@web.de
Tel: 06151 14 77 94 Fax:  06151 14 53 52


27.4.2014

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