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Donnerstag, 22. Mai 2014

Der SdK liegen Unterlagen vor, nach denen angemeldete Forderungen bestritten worden sind. Als Grund wurde hierfür angegeben, dass es dem Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Udo Feser seitens der Gläubigerversammlung verweigert wur-de, den Handel mit der Anleihe im Freiverkehr an der Börse München einzustellen. Da die Anleihen somit weiter handelbar seien, könne eine Forderungsfeststellung zur Tabelle erst mit dem automatischen Ende des Handels erfolgen. Der letzte Handlungstag an der Börse sei der 31. Dezember 2015

Newsletter 6
Forderungsanmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Insol-venzverfahren der Gebhard Real Estate AG.
Der SdK liegen Unterlagen vor, nach denen angemeldete Forderungen bestritten worden sind. Als Grund wurde hierfür angegeben, dass es dem Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Udo Feser seitens der Gläubigerversammlung verweigert wur-de, den Handel mit der Anleihe im Freiverkehr an der Börse München einzustellen. Da die Anleihen somit weiter handelbar seien, könne eine Forderungsfeststellung zur Tabelle erst mit dem automatischen Ende des Handels erfolgen. Der letzte Handlungstag an der Börse sei der 31. Dezember 2015.
Die SdK betrachtet diese Darstellung kritisch. Nach Auffassung der SdK ist es vorzugswürdig, zumindest vorerst, die Börsennotierung der Anleihe beizubehalten. Denn auf diese Weise bleibt für betroffene Mitglieder eine Möglichkeit ihre Verlus-te aus einer Veräußerung der Anleihe der Gebhard Real Estate AG mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften steuerlich zu verrechnen und somit im Ergebnis die finanziellen Verluste etwas zu dämpfen.
Die SdK vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass eine Anmeldung der Forderung möglich sein müsste. Denn auch alle anderen Forderungen können theoretisch auf einen Dritten übertragen werden, bzw. auch nach Einstellung des Börsenhandels ist ein außerbörslicher Handel der Anleihe möglich. Da wir aber aufgrund der rechtli-chen Probleme, die wir im vorangegangenen Newsletter geschildert haben, nicht mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens vor 2016 rechnen, eilt aus unserer Sicht auch eine Anmeldung der Forderungen aus der Anleihe zunächst nicht. Daher raten wir vorerst dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten und keine Beschwerde gegen das Bestreiten der Forderungsanmeldung einzulegen, und erst nach dem 31.12.2015 die Forderungen erneut anzumelden. Die SdK wird Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org zur Verfügung.
München, den 22. Mai 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen an der Gebhard Real Estate AG!

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