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Montag, 26. Mai 2014

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Chefredakteur der "Zeit", Giovanni di Lorenzo, wegen des Verdachts der Wahlfälschung. "Es gibt eine Strafanzeige gegen Herrn di Lorenzo, und wir haben ein Verfahren eingeleitet", sagte eine Sprecherin der Behörde der "Welt".

POLITIK
Di Lorenzo war sich noch am Wahlabend keiner Schuld bewusst.
Di Lorenzo war sich noch am Wahlabend keiner Schuld bewusst.(Foto: dpa)

Doppelt gewähltStaatsanwalt ermittelt gegen di Lorenzo

Das Gesetz ist klar: Doppelstaatler dürfen nicht doppelt wählen. Für "Zeit"-Chefredakteur di Lorenzo, der Sonntag zweimal seine Stimme abgab, könnte dies Konsequenzen haben. Er gibt sich nun reuig und unwissend - dabei hätte er nur sein eigenes Blatt lesen müssen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Chefredakteur der "Zeit", Giovanni di Lorenzo, wegen des Verdachts der Wahlfälschung. "Es gibt eine Strafanzeige gegen Herrn di Lorenzo, und wir haben ein Verfahren eingeleitet", sagte eine Sprecherin der Behörde der "Welt".
Di Lorenzo hatte am Sonntag in der ARD zugegeben, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat - einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Hamburger Grundschule. Di Lorenzo hat einen deutschen und einen italienischen Pass.
Doppelstaatler dürfen nach dem Europawahlgesetz aber nur in einem EU-Land wählen. Mit der doppelten Stimmabgabe könnte di Lorenzo unter den Strafrechtsparagrafen 107a fallen. Dann müsste er mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Dass di Lorenzo im Gefängnis landet, hatte zuvor allerdings Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, früher Innenminister, in der ARD ausgeschlossen. "Ins Gefängnis müssen Sie deshalb nicht", sagte er zu di Lorenzo. Allerdings könne es nicht sein, dass manche Bürger zweimal wählen.

Di Lorenzo bekundet Reue

Di Lorenzo zeigt sich inzwischen reumütig: "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günter Jauch erzählt. Mir tut das aufrichtig leid."
Dabei hätte die Lorenzo nur aufmerksam seine eigene Wochenzeitung lesen müssen. Schließlich hatte diese noch in der vergangenen Woche über das Problem der doppelten Stimmabgabe berichtet und erklärt, dass diese als Wahlfälschung bestraft werden könne.
Bundeswahlleiter Roderich Egeler mahnte inzwischen Änderungen an, damit Wähler bei der Europawahl nicht wie di Lorenzo zweimal wählen. Egeler sagte, dieser Fall müsse sicherlich noch einmal nachgearbeitet werden.
Wenn die Staaten Bürgern mit zwei Pässen auch zwei Wahlbeteiligungen zuschickten, könne es dazu kommen, dass diese beide nutzen. Ein Fehler sei nicht passiert. Man gehe aber davon aus, "dass der Unionsbürger seine Rechte in einer Weise in Anspruch nimmt, wie es das Gesetz vorsieht" - also nur einmal wählt.
Quelle: n-tv.de , ghö/dpa

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