Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 29. Juni 2014


StaatsanleihenKein Aufschub für Argentinien

Ein amerikanisches Gericht blockiert den Versuch Argentiniens, einen Teil seiner Schuldner fristgerecht zu bedienen. Die Regierung in Buenos Aires rückt damit einem technischen Default näher.
© AFP ;VergrößernArgentiniens Regierung will einen Default auf seine umgeschuldeten Anleihen vermeiden.
Argentinien hat nach eigenen Angaben 832 Millionen Dollar hinterlegt, um einen Default auf seine umgeschuldeten Anleihen zu vermeiden. Ein amerikanisches Bundesgericht in New York aber blockiert diese Zahlungen. Richter Thomas Griesa gewährte dem Land am Donnerstag keinen Aufschub bei der Bedienung der Altschulden. Damit rückt Argentinien einem technischen Default näher. Denn es gilt weiter die Anordnung des Gerichts, dass Argentinien auch die Altschuldner bedienen muss, wenn es Zahlungen für die umgeschuldeten Anleihen leistet. Um Zeit für Verhandlungen mit den Altschuldnern zu gewinnen, hatte das Land das Gericht gebeten, diese Bedingung auszusetzen. Dem gab Griesa nicht statt.
Ein abermaliger Default wäre für Argentinien eine Spätfolge von 2001. Damals hatte die Regierung den Schuldendienst auf rund 100 Milliarden Dollar eingestellt. 2005 und 2010 akzeptierten zahlreiche Schuldner dann eine Umschuldung, bei der sie in neuen Anleihen nur noch rund 33 Cents je Dollar erhielten. Auf diese Anleihen, mit denen rund 93 Prozent der Ursprungsschuld umgeschuldet wurde, wird am Montag Schuldendienst fällig.
Die Regierung in Buenos Aires argumentiert, dass sie nicht genügend Geld habe, um - wie von dem amerikanischen Bundesgericht angeordnet - auch die Altschuldner auszuzahlen, die sich damals der Umschuldung verweigerten und auf volle Auszahlung bestehen. Dabei geht es inklusive Zinsen zunächst um rund 1,5 Milliarden Dollar, aber letztlich um viel mehr, weil andere Altschuldner ähnliche Ansprüche stellen.

Bankhäuser als Erfüllungsgehilfen der Justiz

Nach Angaben des argentinischen Wirtschaftsministers Axel Kicillof hat das Land zur Sicherung des Schuldendienstes für die umgeschuldeten Gläubiger unter anderem 539 Millionen Dollar auf Konten der Bank of New York Mellon deponiert. Die Bank darf dieses Geld an die Gläubiger aber nicht auszahlen, weil es sonst die Anordnung des Gerichts brechen würde. Der Vorgang zeigt, wie sehr das amerikanische Gericht mit seinem Beharren darauf, dass Verträge eingehalten werden, die Verhältnisse im internationalen Markt für Staatsanleihen verändert. Banken und Finanzhäuser, die nur als zwischengeschalteter Dienstleister agieren, werden auf einmal zu Erfüllungsgehilfen der Jurisprudenz.
In New York verhandeln derweil Anwälte der Altschuldner, darunter die Hedge Fonds NML Capital und Aurelius, mit Argentinien um eine Lösung. Wird diese bis Montag nicht gefunden und kann Argentinien die umgeschuldeten Anleihen nicht fristgerecht bedienen, geht das Land in einen technischen Default. Dem folgt eine Gnadenfrist bis Ende Juli, bevor der Default voll griffe.
An den Finanzmärkten erwarten viele, dass das Land sich bis dahin mit den Altschuldnern geeinigt haben wird. Immerhin hat die Regierung in Buenos Aires sich jetzt schon mal zu den Verhandlungen bereit erklärt, während sie ihre Gläubiger zuvor noch als „Geierfonds“ beschimpfte.
Mehr zum Themahttp://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/staatsanleihen-kein-aufschub-fuer-argentinien-13013405.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen