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Montag, 28. Juli 2014

Anne Krueger ist ehemalige Weltbank-Chefökonomin und Hochschulprofessorin. // Anne Krueger zum Argy-Schlamassel

Argentinien: Das Ringen mit dem US-Urteil

Schräglage
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA zu Argentiniens Schulden könnte die Risiken für das Halten von Staatsanleihen steigen lassen. Auch für das Schuldnerland wird es immer unangenehmer.
VON*ANNE KRUEGER
26.07.2014
DISKUSSION
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Staatsanleihen sind erneut in die Schlagzeilen geraten, diesmal wegen eines Urteils des Obersten Gerichtshofes der USA zu den Schulden Argentiniens. Dieses Urteils dürfte ein schon jetzt kompliziertes Problem weiter verkomplizieren.
Seit Jahrhunderten sind Staatsanleihen ein wichtiger Faktor des internationalen Finanzsystems. Schon Könige borgten sich Geld, um Kriege und sonstige Ausgaben zu finanzieren. Wenn sie dieses dann nicht zurückzahlen konnten, was ab und zu vorkam, kam es zu einem staatlichen Zahlungsausfall.
Heute sind es meist demokratisch gewählte Regierungen, die Kredite aufnehmen. Auch sie kommen gelegentlich in eine Situation, in der ihre Schulden untragbar werden und sie Hilfe von aussen brauchen, um ihre Verpflichtung zur Bedienung ihrer Schulden weiter zu erfüllen.

Keine international verbindlichen Rechtsbestimmungen

Wenn private Unternehmen insolvent werden, gibt es normalerweise rechtliche Konkursverfahren, die festlegen, was zu tun ist. Ohne derartige Verfahren könnte eine Marktwirtschaft nicht funktionieren. Für Staatsanleihen jedoch gibt es keine verbindlichen internationalen Rechtsbestimmungen, die einen Konkurs erlauben. Zwar haben sich mit dem Wachsen der internationalen Kapitalmärkte einige Routineverfahren herausgebildet, doch bleiben dies Ad-hoc-Verfahren.
Wenn ein Schuldnerland zu dem Schluss gelangt, dass seine Auslandschulden untragbar geworden sind, müssen seine Regierung und deren Gläubiger miteinander aushandeln, was nun zu tun ist. Für Staatsanleihen, die von anderen Staaten gehalten werden, hat der Pariser Club der Gläubigerländer Verfahren für die Abwicklung der Schulden entwickelt. Wenn jedoch private Gläubiger Staatsanleihen halten, ist es in einem derartigen Fall eine Herausforderung, diese unter einen Hut zu bringen.

US-Richter bestätigen Urteil

Argentinien geriet 2001 in Zahlungsverzug. Nach mehreren schwierigen Jahren schaffte es das Land, einen Umtausch der ausstehenden Anleihen in Anleihen mit deutlich niedrigerem Nennwert auszuhandeln. Etwa 93 Prozent der Gläubiger akzeptierten den Tausch und erhielten neue Anleihen mit einem Nennwert, der etwa ein Viertel desjenigen der alten Anleihen betrug. Nach 2005 erhielt Argentinien den Schuldendienst für die neuen Anleihen aufrecht.
Einige Gläubiger jedoch (sogenannte Holdouts) verweigerten sich dieser Übereinkunft und verklagten Argentinien in New York (da die Anleihen nach dem Recht des Staates New York ausgegeben worden waren). Die argentinischen Anleihen umfassten eine sogenannte Gleichstellungsverpflichtung, die der Regierung auferlegte, alle Inhaber der Anleihen gleich zu behandeln. Die Holdouts machten geltend, dass, wenn die neuen Anleihen voll bedient würden, eine Gleichbehandlung erfordere, dass auch die Holdouts den ihnen geschuldeten vollen Betrag erhalten müssten.
Das US-Berufungsgericht entschied, dass Argentinien verpflichtet sei, seine Verpflichtungen gegenüber den Holdouts im selben prozentualen Umfang (nämlich zu 100 Prozent) zu erfüllen wie diejenigen gegenüber den Inhabern der Ersatzanleihen. Dieses Urteil hat der Oberste Gerichtshof der USA kürzlich bestätigt. Laut Anordnung des Gerichts darf Argentinien die Inhaber der neuen Anleihen nicht bezahlen, sofern es nicht auch die Holdouts bezahlt. Argentinien muss also entweder die Holdouts vollständig bezahlen oder die Zahlungen für die neuen Anleihen einstellen.

Umschuldung von Staatsanleihen wird erschwert

Unabhängig davon, wie das aktuelle Patt beigelegt wird, wirft das Urteil für die Emittenten und Inhaber von Staatsanleihen viele Fragen auf. Wenn Gläubiger nun der Ansicht sind, dass sie, falls sie sich im Falle eines Zahlungsausfalls einer Einigung verweigern, zu einem späteren Zeitpunkt den vollen Wert zurückerhalten, wird die Umschuldung von Staatsanleihen erschwert – ebenso die Wiederherstellung der normalen Funktion der Wirtschaft des Schuldnerlands.
Bis zur Euro-Krise ging man allgemein davon aus, dass Probleme bei der Bedienung von Staatsanleihen nur in Schwellenmärkten und Entwicklungsländern aufträten. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu Argentinien fügt dem Ganzen eine neue Facette hinzu und könnte das mit dem Halten von Staatsanleihen verbundene Risiko weiter erhöhen – und dies zusätzlich zu den mit ihrer Ausgabe verbundenen Kosten.
*Anne Krueger ist ehemalige Weltbank-Chefökonomin und Hochschulprofessorin.

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