Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 26. August 2014

Anleihegläubiger sind nicht verpflichtet, im Fall von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners die Restrukturierung gemeinsam loyal zu tragen. Vielmehr bleibt die Einzelkündigung des Gläubigers grundsätzlich zulässig // hier im Falle Solarworld

ZIP 2014, 1073

SchVG § 5 Abs. 5; BGB § 488

Kündigung eines Anleihegläubigers aus wichtigem Grund bei finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners („Solarworld“)

LG Bonn, Urt. v. 25. 3. 2014 – 10 O 299/13 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze der Redaktion:

1. Anleihegläubiger sind nicht verpflichtet, im Fall von finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners die Restrukturierung gemeinsam loyal zu tragen. Vielmehr bleibt die Einzelkündigung des Gläubigers grundsätzlich zulässig.
2. Die Versammlung der Anleihegläubiger kann nur beschließen, wozu sie gem. §§ 5 ff. SchVG bzw. in den Anleihebedingungen ermächtigt wurde. Ohne eine entsprechende Regelung in den Anleihebedingungen fehlt es für die Aufhebung der Wirkung einer zuvor erklärten Einzelkündigung durch den kollektiven Beschluss eines Kündigungsverzichts an einer Rechtsgrundlage.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen