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Freitag, 31. Oktober 2014

Die klagenden Gläubiger argumentierten dem Medienbericht zufolge, dass der Schwerpunkt der unternehmerischen Aktivitäten (Center of Main Interest) des Stuttgarter Unternehmens in Deutschland liege. Damit käme ein Vergleichsverfahren nach britischem Recht überhaupt nicht in Frage. Die Gläubiger hatten außerdem Zweifel, dass die vorgelegte Lösung alternativlos sein soll.

Parkhausbetreiber muss sich mit Gläubigern einigen

Apcoa: Showdown vor Gericht

Von Markus Dentz
Die finanzielle Restrukturierung von Apcoa schien bereits in trockenen Tüchern. Doch einzelne Gläubiger waren mit der Regelung unzufrieden und legten beim Londoner High Court Beschwerde ein. Jetzt hat der Richter entschieden.
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Parkhausbetreiber Apcoa muss sich mit Banken einigen
Apcoa
An Flughäfen und in Innenstädten bietet Apcoa Parkraum an - derzeit ist die größte Sorge der Schwaben aber die finanzielle Rettung.
Apcoa hat am Vormittag mitgeteilt, im Rahmen eines Scheme-of-Arrangement-Verfahrens die Zustimmung des High Courts of Justice (Oberstes Zivilgericht) in London für das finanzielle Restrukturierungskonzept erhalten zu haben. Mit einer Zustimmungsquote von 93 Prozent unterstützen die Gläubiger das vorgeschlagene Konzept. Im Zuge des Restrukturierungskonzeptes werden die Verbindlichkeiten um mehr als 440 Millionen Euro reduziert. Darüber hinaus wird die Laufzeit der Kreditlinie um weitere sechs Jahre verlängert sowie zusätzlich 80 Millionen Euro zur Finanzierung des geplanten Wachstums bereitgestellt. Ein Berufungsverfahren gegen das Urteil habe das Gericht abgelehnt.

Dem Richterspruch ging eine Hängepartie voraus. Obwohl weite Teile der Gläubiger dem Restrukturierungskonzept bereits zugestimmt hatten, legten einzelne beim Londoner High Court Einspruch ein. Wie der Nachrichtendienst Debtwire berichtete, handelt es sich dabei um den US-Fonds Litespeed und um FMS Wertmanagement, die Bad Bank der Hypo Real Estate. Beide Gläubiger blockierten das UK-Scheme-of-Arrangement-Verfahren, mit dem sich Apcoa finanziell restrukturieren will. Danach soll der bisherige Eigentümer Eurazeo die Anteile verlieren und die Kontrolle an Gläubiger um den US-Fonds Centerbridge abgeben.

Problematisch sahen die Gläubiger im Kern folgende Punkte: Sie würden durch das Sanierungskonzept schlechter gestellt als bisher. Außerdem stellten sie die Frage, ob das englische Vergleichsverfahren überhaupt angewendet werden darf. Die klagenden Gläubiger argumentierten dem Medienbericht zufolge, dass der Schwerpunkt der unternehmerischen Aktivitäten (Center of Main Interest) des Stuttgarter Unternehmens in Deutschland liege. Damit käme ein Vergleichsverfahren nach britischem Recht überhaupt nicht in Frage. Die Gläubiger hatten außerdem Zweifel, dass die vorgelegte Lösung alternativlos  sein soll.

Experten vermuteten gegenüber FINANCE, dass die Hold-out-Gläubiger FMS und Litespeed über die Höhe ihrer Ablösung pokerten. Die Abwicklungsanstalt FMS ist generell nicht an Neugeschäft interessiert und zieht sich aus Altengagements, wenn möglich, heraus. Das ist auch im Sinne des deutschen Steuerzahlers, der von den Erlösen der Bad Bank profitieren soll. FMS wollte sich auf Anfrage von FINANCE allerdings nicht zu dem Fall Apcoa äußern.

Gläubiger mussten Kreditlaufzeit verlängern

Damit Apcoa durch die verlängerten Verhandlungen nicht in eine existenzbedrohende Lage kam, mussten die Kreditoren den Überbrückungskredit bereits vor einigen Tagen bis zum heutigen 31. Oktober verlängern.

Vermutlich ist mit dem Richterspruch die Schuldenproblematik von Apcoa gelöst. Allerdings können FMS und Litespeed einen Antrag auf Revision beim Court of Appeal einreichen. Das wäre noch bis zum kommenden Montag, den 3. November 2014, um 16 Uhr möglich.

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