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Mittwoch, 26. November 2014

unter der Voraussetzung das dieses Urteil den Berufungsangriffen standhält ein Gewinn von ca 320% in gut anderthalb Jahren....

not so bad.....

1 Kommentar:

  1. Na ja, ob es den Berufungsangriffen stand hält ist völlig unwichtig.
    Es wird angesichts BGH II ZR 381/13 nur aller Voraussicht nach den REVISIONSangriffen im Parallelfall BGH XI ZR 88/14 OLG Frankfurt am Main, 4 U 97/14 (von dem die Begründung übernommen wurde) nicht stand halten.

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