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Dienstag, 30. Dezember 2014

Der Rest wird «verdampfen», wie es SIF-Direktor de Watteville kürzlich in einem Gespräch formulierte. Finanzfachleute nennen fünf Varianten: Verschieben nach Panama, verschieben in amerikanische Trusts, den Kauf von Versicherungsprodukten (sogenannte «Wrapper»), den Kauf von Firmen zur Steuergeldwäscherei, und bei sehr hohen Vermögen lohne sich sogar der Aufbau eines eigenen Investmentfonds, worin die Herkunft des Geldes verschwinde, so ein Vermögensverwalter.

Die Zeit läuft

Ab Januar haben italienische Bankkunden in der Schweiz die wohl letzte Chance, ihre Vermögen mit glimpflichen Folgen zu legalisieren. Damit das klappt, muss die Schweiz aber noch ein Abkommen mit Italien schliessen.

Will «alles daransetzen», den Termin einzuhalten: Jackques de Watteville, Chef des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Foto: Keystone
Will «alles daransetzen», den Termin einzuhalten: Jackques de Watteville, Chef des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Foto: Keystone

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Es könnte ihre letzte Chance sein: Italienische Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld in der Schweiz können dieses ab Januar nochmals straffrei deklarieren. 2018 wird dann voraussichtlich der automatische Informationsaustausch eingeführt. Das wahrscheinlich letzte Selbstanzeigeprogramm wurde kurz vor Weihnachten in Form eines Gesetzes publiziert. Es soll am 1. Januar in Kraft treten und läuft bis Ende September.
Wer sein Vermögen beim italienischen Fiskus legalisieren will, muss nicht nur seine Konten offenlegen, sondern den Finanzinstituten erlauben, Daten direkt an die Behörden zu liefern. Im Unterschied zu früheren Steueramnestien — es gab drei, 2002, 2003 und 2009 — müssen die Steuerpflichtigen diesmal Nach- und Strafsteuern bezahlen. Dennoch sei es interessant teilzunehmen, schreibt Lars Schlichting, Spezialist der Beratungsfirma KPMG, in einem Blogbeitrag: «Das Programm ist attraktiv mit Sicht auf die Einführung des automatischen Informationsaustausches.»
Die italienische Steueramnestie ist eng verknüpft mit einem Doppelbesteuerungsabkommen neuer Variante (gemäss OECD-Modell), dessen Abschluss der Bundesrat bis Ende Februar in Aussicht gestellt hat. Es würde der Eidgenössischen Steuerverwaltung erlauben, Kontendaten von italienischen Steuerpflichtigen, die hierzulande Geld verstecken, nach Italien zu liefern (Steueramtshilfe auf Anfrage).
Der Termin bis Ende Februar ist bewusst sportlich gesetzt. Italien will Steuerpflichtige mit Konten in Steueroasen – und als solche gilt die Schweiz – härter anpacken. Sie sollen ihre hinterzogenen Vermögen auf 10 statt wie üblich auf 5 Jahre zurück versteuern. Dem kann die Schweiz nur entgehen, indem sie innert zwei Monaten – also bis Ende Februar – ein Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst. Verhandelt die Schweiz also schnell genug, sinken die Bussen für italienische Steuerhinterzieher deutlich.
Es geht um bis zu 120 Milliarden
Der Chef des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, Jacques de Watteville, will «alles daransetzen», den Termin einzuhalten, wie er letzte Woche vor Journalisten sagte. Es liege eine Win-win-Situation vor. Italien werde zu mehr Einnahmen aus versteuertem Vermögen kommen, und Schweizer Banken könnten den Grossteil des verwalteten Vermögens in der Schweiz behalten. Die Schweiz habe grosses Interesse, die Beziehungen mit Italien zu normalisieren. Insbesondere stellte Italien in Aussicht, die Schweiz von der internen schwarzen Liste der steuerlich nicht kooperierenden Staaten zu streichen. Dieser Schritt führe unter anderem dazu, dass Schweizer KMU im Export künftig nicht mehr Schikanen erleiden müssten.
Die Bankiervereinigung begrüsst den Effort. Für die Banken in der Schweiz sei zentral, dass das Abkommen dem OECD-Standard entspreche und den Banken die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen erleichtere, sagt Sprecherin Daniela Flückiger. Ein Beispiel dafür nennt ein früherer UBS-Vermögensverwalter in Genf dem TA: «Die dortige Abteilung für italienische Privatkunden ist aufgelöst und in Italien aufgebaut worden. Zum Teil betreuen jetzt die gleichen Genfer Kundenberater von Italien aus die gleichen Kunden.» Die UBS widerspricht zwar dieser Darstellung, lässt aber durchblicken, dass sie durch die Zusammenlegung des On- und Offshore-Geschäfts in Europa Einheiten und Personen verschoben hat.
Unklar ist, wie viel italienisches Schwarzgeld noch in der Schweiz liegt. Das Finanzamt in Rom ging Anfang 2014 von rund 160 Milliarden Franken aus. Einen Wert, den Finanzfachleute gegenüber dem TA als Wunschdenken bezeichnen. Die Beratungsfirma PWC hat das in der Schweiz verbleibende Schwarzgeld aller Länder im August 2014 auf rund 250 Milliarden geschätzt. Sie stützte sich dabei auf von der Nationalbank ausgewiesene Kundenguthaben und auf Gespräche mit Banken.
Demnach sind die Altlasten in Grossbritannien und Österreich dank der Abgeltungssteuer bereinigt. Deutsche Kunden hätten bis 2014 den grössten Teil der Gelder legalisiert. Französische Kunden seien dank des dortigen Selbstanzeigeprogramms «Circulaire Cazeneuve» in einem fortgeschrittenen Stadium. Und selbst italienische Steuerzahler mit Schweizer Konten hätten in früheren Programmen schon viel Vermögen deklariert. Allein im Zuge der Steueramnestie von 2010 waren es laut der italienischen Behörde rund 60 Milliarden Euro aus der Schweiz. «Deshalb gehe ich für Italien von deutlich unter 100 Milliarden Franken aus», sagt Martin Schilling, Leiter Unternehmensfinanzierungen von PWC Schweiz. Diese Zahl deckt sich mit Angaben von Steueranwälten in Italien. Die italienische Zeitung «Corriere della Sera» zitierte vor Weihnachten Fachleute, wonach das verbleibende Vermögen auf 80 bis 120 Milliarden Franken geschätzt werde.
Günstig wird es nicht
Umstritten ist, ob das neue Selbstanzeigeprogramm wirklich einen Grossteil der Steuersünder dazu bewegen wird, ihre ausländischen Vermögen zu deklarieren. Die KPMG geht im besagten Blog von einer Belastung von 11 bis 15 Prozent für nicht deklarierte Vermögen von unter zwei Millionen Euro aus. Der «Corriere della Sera» schreibt in der Ausgabe vom 17. Dezember aber, so tiefe Straf- und Nachsteuern kämen nur «im einfachsten Fall» zum Zuge.
Das Blatt bringt ein Beispiel, bei dem eine Million Euro 2010 in die Schweiz überführt wurde, und schreibt, hier würden 646 295 Euro Nachsteuern und 178 410 Euro Strafsteuern fällig – das sind über 80 Prozent der Gesamtsumme. Zwar werde es immer schwieriger, das Geld vor dem Fiskus zu verstecken, sagt Massimo Falletta von der Schweizer PKB Privatbank der italienischen Zeitung. Aber bei Nachzahlungen von 40 bis 80 Prozent des Vermögens steige die Wahrscheinlichkeit, dass die Leute der Regularisierung nicht nachkommen.
Laut Analysten werden deshalb vermutlich nur 25 oder 30 Milliarden statt der 80 bis 120 Milliarden Franken auftauchen. Der Rest wird «verdampfen», wie es SIF-Direktor de Watteville kürzlich in einem Gespräch formulierte. Finanzfachleute nennen fünf Varianten: Verschieben nach Panama, verschieben in amerikanische Trusts, den Kauf von Versicherungsprodukten (sogenannte «Wrapper»), den Kauf von Firmen zur Steuergeldwäscherei, und bei sehr hohen Vermögen lohne sich sogar der Aufbau eines eigenen Investmentfonds, worin die Herkunft des Geldes verschwinde, so ein Vermögensverwalter.
(Tages-Anzeiger)
(Erstellt: 26.12.2014, 19:24 Uhr)

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