Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 25. Dezember 2014

Ganz unromantisch Der Weihnachtsbaum aus Sicht des Finanzamts




Ganz unromantischDer Weihnachtsbaum aus Sicht des Finanzamts

Der Weihnachtsbaum ist aus Sicht des Finanzamts nichts anderes als ein Steuerobjekt. Und Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum. Das weiß auch der Fiskus. Er macht feine Unterschiede.

© F.A.Z.Vergrößern
Es gibt nicht nur Edeltanne und Fichte, sondern auch die teure Nordmanntanne – und den fertig geschmückten Kunstbaum. Wie sich an Heiligabend herausstellt, ist das Naturprodukt häufig nicht so perfekt, wie es beim Kauf noch schien. Egal wie man ihn dreht und wendet: Der Immergrüne sieht schief aus.
Das Liedgut vom Tannenbaum, der sehr gefallen kann, erschallt zuweilen am Abend nach dem überstandenen innerfamiliären Konflikt nicht ganz zu fröhlich, wie es sich der Autor des Klassikers erhofft hat:
„O Tannenbaum, o Tannenbaum,
du kannst mir sehr gefallen!
Wie oft hat nicht zur Weihnachtszeit
ein Baum von dir mich hoch erfreut!
O Tannenbaum, o Tannenbaum,
du kannst mir sehr gefallen!“
Der Fiskus ist weniger romantisch veranlagt als seine Bürger. Der Weihnachtsbaum ist aus seiner Sicht nichts anders als ein Steuerobjekt. Beim Kauf kassiert er kühl Mehrwertsteuer. Wie viel das ist, hängt nicht nur vom Preis des guten Stücks ab. Vielmehr differenziert der Fiskus auch in der Weihnachtszeit.
Der einfachste Fall ist die Plastik-Tanne: 19 Prozent. Beim Kauf im Baumarkt ist das Schreiben zum „Ermäßigten Steuersatz für die in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes bezeichneten Gegenstände“ einschlägig. Was darunter fällt, ist liebevoll beschrieben: „Weihnachtsbäume, geschnitten oder mit Wurzeln, soweit sie zur Wiedereinpflanzung nicht geeignet sind (lebende Bäume mit Ballen, die zur Wiedereinpflanzung geeignet sind, sind nach Nr. 7 der Anlage 2 begünstigt (vergleiche Textziffer 38)), frisches Tannengrün sowie Gebinde aus Tannengrün und frischem Blattwerk, blatttragende Zweige des Lorbeerbaumes oder frische Zapfen von Nadelbäumen.“ Für das alles sind eigentlich 7 Prozent fällig.
O Finanzbehörde, o Finanzbehörde,
deine Bürokratie und Beständigkeit
gibt Trost und Kraft zu jeder Zeit
Doch verkaufen nicht nur Baumärkte, sondern auch Landwirte Weihnachtsbäume. Deswegen wird es noch etwas komplizierter. Denn den Bauern hat der Fiskus ein großzügiges Pauschalierungsangebot gemacht. Sie erheben einen speziellen Steuersatz. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die zugekauften Waren und Leistungen im Durchschnitt genauso viel Vorsteuer enthalten, wie der Betrieb Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat. Dies hat zur Folge, dass der land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb grundsätzlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn ein Landwirt viel investiert und damit viel Vorsteuer zahlt, lohnt sich die Pauschalregel für ihn nicht. Er dürfte in dem Fall die Normalbesteuerung wählen. Wer bei einem Options-Bauern seinen Natur-Weihnachtsbaum kauft, zählt die üblichen 7 Prozent auf die Mehrwertsteuer. Wer bei einem anderen Landwirt zuschlägt, zahlt einen anderen Satz: Entweder den für landwirtschaftliche Erzeugnisse von 10,7 Prozent, wenn der Baum in einer Sonderkultur großgezogen wurde. Oder wenn dieser im Wald geschlagen wurde, den Steuersatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse von 5,5 Prozent.
O Tannenbaum, o Tannenbaum,
wie grün sind deine Blätter!
Du grünst nicht nur zur Sommerzeit,
nein, auch im Winter, wenn es schneit.
O Tannenbaum, o Tannenbaum,
wie grün sind deine Blätter!
Es gibt nichts, was der deutsche Finanzbeamte nicht regelt. Wie heißt es so schön in dem wichtigen BMF-Schreiben vom 13. Juli 2004: „Begünstigt wird frische Rentierflechte – sogenannte Islandmoos – (Cladonia rangiferina, Cladonia silvatica und Cladonia alpestris), nicht jedoch Isländisches Moos (Cetravia islandica).“ Dort gibt es auch den Hinweis: „Trockenmoos wird durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos.“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen