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Samstag, 27. Dezember 2014

Launiges aus dem Buch von Hamke zu Stückzinsabrechnungen braintrade/XONTRO/8 dt Börsen 4. Auflage

Launiges aus dem Buch von Hamke zu Stückzinsabrechnungen braintrade/XONTRO/8 dt Börsen 4. Auflage

Anmerkung:
Für die Ermittlung des Zinstermins und des Zinssatzes prüft das Zinsmodul rätselhafterweise, in welcher Periode die Geldvaluta (also nicht: die Zinsvaluta) liegt. Es
kann also vorkommen, dass die Geldvaluta schon auf dem ersten Tag der neuen und die Zinsvaluta noch auf dem letzten Tag der alten Periode liegt. Dann nimmt das
Zinsmodul den Beginn der neuen Periode als Zinstermin und auch den neuen Zinssatz, obwohl die Zinsvaluta noch in der alten Periode liegt. Das ist schräg, aber
unschädlich, weil in diesem Fall – Zinsvaluta am Tag vor dem Zinstermin – eh NULL Zinstage berechnet werden. Diese Fehlervariante hat also keine Auswirkungen
und ist nur im Zinsrechner sichtbar. Echte Fehler gibt es nur in abartigen Stammdaten-Konstellationen, die in 20 Jahren nur einmal aufgetaucht sind.


Anmerkung:
Die Frage nach der Geldvaluta unter (1) und (2) ist wahrscheinlich falsch, richtig wäre wohl die Zinsvaluta. Hat bisher aber noch niemanden gestört.


7.3. Anleihen mit Kapitalisierungszins
Die Stammdaten für diese Anleihen werden zur Zeit in den bestehenden Feldern für Poolfaktoren und inflationsindexierte Anleihen gepflegt. Die Bezeichnungen der
Felder oder der Schlüssel sind daher teilweise nicht sprechend. Die Belegung ist wie folgt:
Inflationsindexvariante GD749 Schlüssel 4 = Anleihe mit Kapitalisierungszins und mit Barzins
Basiszins GD804B Angabe des Barzins
Kapitalisierungszins GD815 nur als Fließtext, daher in WSIT ER ebenfalls nur als Text
oder als Differenz von GD801A (laufender/aktueller Zinssatz ) und GD804B (Barzins = Basiszins).
Inflationsabhängiger Zinsanteil GV746 Die täglichen Kapitalisierungsfaktoren
Poolfaktoren GV557 Die Kapitalisierungsfaktoren nur zu den Zinsterminen. Obwohl hier scheinbar "Poolfaktoren" geliefert und u.U.
in die WS46 eingelesen werden, dürfen sie nicht wie "echte" Poolfaktoren verarbeitet werden.
Über die Inflationsindexvariante = 4 ist die richtige Interpretation und spezifische Verarbeitung dieser
"Poolfaktoren" möglich.
Im Übrigen werden diese Anleihen in XONTRO nicht verarbeitet; über das Kennzeichen x-flat werden die Stückzinsberechnung und sämtliche Manipulationen des
Nennwerts bzw. Kurswerts unterdrückt.


7.4. Keine Stückzinsberechnung
Die Stückzinsberechnung wird unterdrückt, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:
WM GD311A
(Sonderheiten bei Zins- bzw. Dividenzahlung)
GD311B
(Sonderheiten bei Stückzinsberechnung)
GD811
(Zinstermin Periode)
Cobol SONDH-ZS-DIV-ZAHL SONDH-STCK-BER ZIZA-Periode
WSS-online SONDERHEITEN - ZINS/DIV.Z SONDERHEITEN – STCKZINS-BER
TAB-GG7 TAB-GG8 TAB-G53
WM-Beschreibung WM WSS WM-Beschreibung WM WSS WM WSS
Kein Zinsendienst 11 11 Flat 01 01 Zinszahlung am Ende
der Laufzeit
8 7
Zahlung ausgesetzt 14 14 x-flat (dirty price) 02 02
Notleidend 15 15 Keine Stückzinsen 07 07 Keine Zinstermine 9 8
Wahlrecht des Gläubigers:
Zinsen oder Kapitalisierung
18 18 Abzinsung Entf. 9
GD311A und GD811 werden von WM gesteuert, GD311B auch von BrainTrade und den Börsen sowie von der DZ-Bank und der LBBerlin für die von ihnen
betreuten Emissionen.
Das Kennzeichen x-flat unterdrückt neben der Stückzinsberechung auch noch die Berücksichtigung von Poolfaktoren oder dgl. beim Nennwert und bei der
Berechnung von Kurswert und ausmachendem Betrag.



7.5.4. Anleihen mit Kapitalisierungszins kombiniert mit Poolfaktoren, inflationsindexierten Anleihen oder variablen Zinssätzen

Unabhängig davon, was fachlich gewünscht sein mag (Doppelausprägung oder Verarbeitung nur einer Komponente), gilt, dass XONTRO die Komponente „Anleihe
mit Kapitalisierungszins“ nicht verarbeiten kann. Außerdem handelt es sich um rein theoretische Überlegungen, für die es nur sehr vereinzelte Anwendungsfälle gibt.
Anleihen mit Kapitalisierungszins kombiniert mit Poolfaktoren
Hier besteht ein Konflikt in der Datenversorgung, da die GV557 entweder
· die Kapitalisierungsfaktoren zum Zinstermin für die Kapitalisierungszins-Anleihe oder
· die „normalen“ Poolfaktoren für die Pooolfaktor-Anleihe
enthält. Für diese Kombination würden aber beide Faktoren benötigt.
Anmerkung:
Zwar sind die täglichen Kapitalisierungsfaktoren und damit auch die Kapitalisierungsfaktoren zum Zinstermin in der GV746 abgelegt.
Allerdings bietet WM bei "normalen" Anleihen mit Kapitalisierungszins die Kapitalisierungsfaktoren zum Zinstermin zusätzlich auch in der GV557
– der Konflikt in der Datenversorgung bleibt also grundsätzlich bestehen.
Anleihen mit Kapitalisierungszins kombiniert mit inflationsindexierten Anleihen
Diese Kombination ist derzeit nicht möglich, weil dafür im Feld GD749 Inflationsindexvariante gleichzeitig
· 1 = Nennwertvariante oder 2 = Zinsvariante additiv oder 3 = Zinsvariante multiplikativ und
· 4 = Anleihe mit Kapitalisierungszins
gepflegt sein müsste.
Anleihen mit Kapitalisierungszins kombiniert mit variablen Zinssätzen
d.h. der Kapitalisierungszins und/oder der Barzins ist/sind variabel.
Der Barzinsanteil ist im Feld Basiszinssatz GD804B, die Aufteilung zwischen Bar- und Kapitalisierungszinsanteil als Text in GD815 zu sehen.
Anmerkung:
Das ist eine etwas provisorische Lösung.


7.6.4. Nicht-existente Datümer für den Zinstermin
Bei halb- oder vierteljährlichen Kupons wiederholt sich der Kalendertag in regelmäßigen Abständen. Die Angabe (beispielsweise) „14.05. vierteljährlich“ reicht dann
– in Verbindung mit Zinslaufbeginn und Zinslaufende – aus, um alle Zinstermine zu bestimmen. Probleme entstehen jedoch (beipielsweise) bei 31.05. vierteljährlich,
weil daraus der 31.11. folgt.
· Bei der deutschen Methode wird der Zinstermin 31. immer (also auch in Monaten mit 31 Tagen) durch den 30. ersetzt.
· Bei act / act wird der Zinstermin 31. in Monaten, die keine 31 Tage haben, durch den 1. des nächsten Monats ersetzt. Vermutlich (aber dafür gibt es keine Regel)
wäre auch hier der 30. sinnvoll. Dieses Ergebnis – 31., wenns den gibt, sonst 30. – ließe sich auch durch die Angabe 30. in Verbindung mit dem Kennzeichen
ultimo erreichen.
Zum Februar-Ende siehe dort.


7.6.5. Was es alles so gibt
Beispiel 1: Es gibt bei WM noch etliche weitere Schlüssel mit einem verkürzten oder verlängerten zweiten Kupon, aber mit mehr als nur zwei Fälligkeiten. Wie diese
fachlich zu interpretieren sind, ist offen; wie das Zinsmodul darauf reagiert, ist spannend. Einer der vermutlich seltenen Anwendungsfälle ist die HLB16B.
ZINSPERIODE
VON BIS
22.10.2011 21.10.2012
26.01.2011 21.10.2011
26.07.2010 25.01.2011
GD321
Normal
Verkürzt
verkürzt
Die Anleihe hat insgesamt nur diese drei Kupons, also:
Ein sauberer Jahreskupon mit dem Zinstermin 22.10.2012 (Fälligkeit)
Ein Kupon von ca. 9 Monaten mit dem Zinstermin 22.10.2011
Ein Kupon von ca. 6 Monaten mit dem Zinstermin 26.01.2011
Act / act in Verbindung mit verkürzten oder verlängerten Kupons setzt eine erkennbare „Normalstruktur“ voraus, d.h. eine gewisse Anzahl von regelmäßigen Kupons
mit sich regelmäßig wiederholenden Zinsterminen. Was hier „regelmäßig“ sein soll, ist eigentlich nicht erkennbar. Aber es soll sich laut Stammdaten um einen
Ganzjahreskupon mit „dem“ Zinstermin 22.10. handeln. Danach wären - teilweise fiktive - Jahreskupons mit folgenden Zinsterminen zu konstruieren:
VON BIS
22.10.2011 21.10.2012
22.10.2010 21.10.2011
22.10.2009 21.10.2010
Der erste echte Kupon endet aber weder am 21.10.2010 noch am 21.10.2011, sondern am 25.01.2011, so dass es nicht völlig abwegig
wäre, einen fiktiven ersten Jahreskupon vom 26.01.2010 bis 25.01.2011 zu bilden. Das hieße: Der erste, verkürzte Kupon wird
schulmäßig nach vorne verlängert. Das passt dann aber nicht zu dem fiktiven zweiten Kupon usw.
Der dritte echte Kupon hat nun zweifellos 366 Tage, davor und danach kann es daher (eigentlich; s. aber unten Beispiel 2) nur fiktive oder echte Ganzjahreskupons mit
365 Tagen geben, relativ unabhängig davon, wann die echten oder fiktiven Zinstermine sind. Das ist naheliegend und plausibel, aber 100%ig zwingend? Was das alles
bei veränderten Datumskonstellationen oder Halb- oder Vierteljahreskupons bedeuten würde, ist offen.
Beispiel 2: Lustig ist auch A0G4X3:
ZINSPERIODE
VON BIS
09.02.2012 10.02.2013
09.02.2011 08.02.2012
09.02.2010 08.02.2011
09.02.2009 08.02.2010
09.02.2008 08.02.2009
09.02.2007 08.02.2008
Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 2017, einen Ganzjahreskupons und die Methode act / act. Mitten drin gibt es einen Jahreskupon
von 368 Tagen. Ohne ausdrückliche Kennzeichnung als verlängert kann es dafür nach der bekannten Regel keinen anderen Divisor
als 368 geben. Wie aber ein verlängerter Kupon mitten drin zu behandeln wäre, ist unklar. Und wenn danach wieder eine Rückkehr
zum Zinstermin 08.12. erfolgen soll, wäre ein Kupon vom 11.02.2013 bis zum 08.02.2014 erforderlich, also mit 363 Tagen…
Natürlich haben alle anderen Systeme den betroffenen Kupon mit 366 oder gar 365 gerechnet. Und zu guter Letzt war alles nur ein
Fehler in der Datenversorgung.
Vermutlich sind das alles Fälle für die unregelmäßigen Zinstermine; s. dazu Abschnitt 3.9.1


.Kommentar:
Die obige (Sonder-)Regel beruht auf der Annahme, dass Zinsperiode und Zinssatzperiode deckungsgleich sind bzw. sein sollen.
Ob das auch gilt, wenn diese Annahme nicht zutrifft oder wenn die Datümer von Zinsperiode und Zinssatzperiode völlig
auseinander laufen, steht dahin.



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