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Dienstag, 24. Februar 2015

Über die Klage zweier Privatanleger gegen das hoch verschuldete Argentinien will der Bundesgerichtshof noch am Dienstag entscheiden. Die beiden Kläger verlangen unter anderem Zinszahlungen für 1996 und 1997 ausgegebene Schuldverschreibungen im Wert von etwa 5100 Euro und 3000 Euro. Die Richter deuteten an, den Anlegern recht geben zu wollen.

Über die Klage zweier Privatanleger gegen das hoch verschuldete Argentinien will der Bundesgerichtshof noch am Dienstag entscheiden. Die beiden Kläger verlangen unter anderem Zinszahlungen für 1996 und 1997 ausgegebene Schuldverschreibungen im Wert von etwa 5100 Euro und 3000 Euro. Die Richter deuteten an, den Anlegern recht geben zu wollen.
In dem Prozess geht es um Altschulden aus der argentinischen Staatspleite von 2001. In deren Folge wurde 2002 die Zahlungen an Privatgläubiger eingestellt. Das betraf auch viele deutsche Anleger, die wie die Kläger in Staatsanleihen des Landes investiert hatten. 2005 wurde die erste Umschuldung vereinbart.
Argentinien will auf die Forderung der beiden Anleger nicht eingehen. Das Land argumentiert, es habe mit der Mehrheit der Privatgläubiger eine Umschuldung vereinbart und die Papiere umgetauscht. Es sei mittlerweile völkerrechtlich verbrieft, dass die Minderheit der Anleger, die wie die Kläger eine solche Umschuldung abgelehnt habe, sich in solchen Fällen dem Mehrheitsbeschluss beugen müsse. Die beiden könnten daher keine Auszahlungen aus ihren alten Anleihen verlangen.
In der Verhandlung zeichnete sich jedoch ab, dass der BGH diese Argumentation nicht schlüssig findet und den Klägern recht gegeben könnte. Diese waren bereits in den Vorinstanzen überwiegend erfolgreich gewesen.
Die Gerichte hatte ihre Entscheidung unter anderem mit dem Fehlen entsprechender Umschuldungsklauseln - sogenannten Collective Action Clauses (CAC) - begründet. Diese bestimmen, dass die Minderheit der Gläubiger sich bei einer Umschuldung den Beschlüssen der Mehrheit beugen muss. Die Ausgabe von Anleihen mit derartigen Klauseln sei mittlerweile zwar europäisches Recht, argumentierte etwa das Landgericht Frankfurt. Die damaligen argentinischen Schuldverschreibungen seien aber noch ohne CAC-Klauseln ausgegeben worden, diese könnten daher nicht angewandt werden.
Deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit zahlreichen Zahlungsklagen deutscher Anleger gegen Argentinien recht gegeben. Das Land hat diese gerichtlich festgestellten Schulden nach Angaben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bisher aber nicht beglichen./din/DP/zb
AXC0149 2015-02-24/13:40

© 2015 dpa-AFX

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