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Freitag, 27. März 2015

Theoretisch könnte sich sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Hypo beschäftigen. Nämlich dann, wenn das oberste österreichische Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen das Sondergesetz zurückweist. Dann könnten die Kläger die Straßburger Richter anrufen, die für den Schutz von Eigentumsrechten zuständig sind. Darauf wies der Verfassungsrechtler und ehemalige Dekan der Juristischen Fakultät an der Universität Wien, Heinz Mayer, hin.


Österreichische SkandalbankEZB schaltet sich in den Fall Hypo Alpe Adria ein

Die EZB fordert von europäischen Banken die Offenlegung ihres Österreich-Engagements. Deutsche Banken könnten auf einem Großteil ihrer Forderungen sitzenbleiben.

© REUTERSVergrößernBeschäftigt jetzt auch die Aufseher der EZB: die Hypo Alpe Adria
Die möglichen Schockwellen des geplanten Schuldenschnitts bei der österreichischen Skandalbank Hypo Alpe Adria alarmieren nun offenbar die Bankenaufseher der Europäischen Zentralbank (EZB). Wie am Donnerstag aus Finanzkreisen durchsickerte, hat die EZB Finanzinstitute des Euroraums aufgefordert, darzulegen, welche Rückstellungen sie für die sich anbahnende Gläubigerbeteiligung gebildet haben und wie stark sie in Österreich engagiert sind. „Sie nehmen das ernst“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters einen ranghohen Bankmanager. Die Zentralbank äußerte sich dazu nicht.
Seit einiger Zeit bahnt sich an, dass deutsche Banken auf dem Großteil ihrer Forderungen gegenüber der österreichischen Bank sitzenbleiben könnten. Anfang März hatten die österreichische Regierung und die Finanzmarktaufsicht ein Zahlungsmoratorium über Schulden der Hypo Alpe Adria von 9,8 Milliarden Euro ausgesprochen. Der Großteil ist von dem österreichischen Bundesland Kärnten garantiert worden. Seitdem bedient das Nachfolgeinstitut, die „Bad Bank“ Heta Asset Resolution, weder Zins noch Tilgung. Gleichzeitig wurde die Heta dem neuen österreichischen Bankenabwicklungsgesetz Basag unterworfen. Dieses setzt die EU-Abwicklungsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, für die Rettung notleidender Banken verstärkt die Gläubiger und weniger die Steuerzahler heranzuziehen.

Deutsche Banken beschweren sich in Brüssel

Die österreichische Nachrichtenagentur APA meldete, dass sich Gläubiger im Zusammenhang mit dem Moratorium mit Beschwerden an die Europäische Kommission gewandt hätten. Die Behörde prüfe die Eingaben, doch sei das österreichische Vorgehen wohl rechtens, sowohl bezüglich der Abwicklungsrichtlinie als auch des Schuldenschnitts. So sieht es Finanzmarktkommissar Jonathan Hill. Dass die Kommission jetzt tätig wird, ist wohl auf den Druck der deutschen Banken zurückzuführen. Die hatten sich an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt, der sie dabei in Brüssel unterstützen will. Deutsche Banken und Versicherer dürfte mit rund 6 Milliarden Euro bei der Hypo Alpe Adria engagiert sein.
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Von der Nachfrage der EZB ist nach Informationen dieser Zeitung indes nur ein Teil der Hypo-Gläubiger betroffen. Nicht einbezogen wurden jene Investoren, deren Engagements unter das sogenannte Hypo-Sondergesetz aus dem vergangenen Sommer fallen. Die Novelle sieht einen Schuldenschnitt für Verbindlichkeiten von 1,7 Milliarden Euro vor, wovon etwa 890 Millionen als nachrangige Anleihen von Kärnten besichert sind. Dagegen haben die Geldgeber, die sich enteignet fühlen, beim Verfassungsgericht geklagt. Das Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet. Der jüngste Schritt der EZB zeigt, dass der österreichische Bankenskandal zunehmend eine europäische Dimension erhält. So wird die Kommission in Brüssel trotz ihrer ersten Einschätzung noch genauer zu klären haben, ob das Basag die Richtlinie korrekt ausformt.

Prüfung der Ausfallgarantien Kärntens

Kritiker monieren, dass das nationale Gesetz überstürzt noch vor der EU-Frist 2016 in Kraft getreten sei, um die Hypo auf Kosten der Geldgeber zu retten. Dafür spreche auch, dass das Gesetz explizit auch Bad Banks umfasse. In Brüssel sagte Finanzmarktkommissar Jonathan Hill, „dass eine Übergangsperiode von einem System in ein neues System wahrscheinlich immer komplizierte Dinge verursacht“. Es gibt auf europäischer Ebene weitere Baustellen, die Heta betreffend, etwa die Beschwerde der liberalen österreichischen Parlamentsfraktion Neos vor der Kommission. Die EU-Wettbewerbsaufsicht soll klären, inwieweit die zwischen 2003 und 2007 von Kärnten eingegangenen Ausfallgarantien gegen Beihilferecht verstoßen haben. Nach Ansicht der Neos war das der Fall, weshalb Landeshaftungen von 13,9 Milliarden Euro ungültig und deshalb für die Gläubiger nicht einklagbar seien.
Theoretisch könnte sich sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Hypo beschäftigen. Nämlich dann, wenn das oberste österreichische Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen das Sondergesetz zurückweist. Dann könnten die Kläger die Straßburger Richter anrufen, die für den Schutz von Eigentumsrechten zuständig sind. Darauf wies der Verfassungsrechtler und ehemalige Dekan der Juristischen Fakultät an der Universität Wien, Heinz Mayer, hin.

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