Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 29. April 2015

Insolvenz Aktuelle Information vom 29.04.2015

Insolvenz

Aktuelle Information vom 29.04.2015


Sehr geehrte Gläubigerinnen und Gläubiger der DEIKON-Anleihen,
in den vergangenen Wochen sind bei der Insolvenzverwaltung und dem Sicherheiten-Treuhänder vermehrt Anfragen bezüglich des Stands der Abwicklung des Kaufvertrages mit der Seneca Holdco S.a.r.l, einer Tochtergesellschaft der Patrizia Immobilien AG, sowie der Ausschüttung der nachrangigen Sicherheitenerlöse an die Anleihegläubiger eingegangen.
Diese Fragen möchten wir mit den nachfolgenden Informationen gesammelt beantworten:
Die Abwicklung des Kaufvertrages mit Seneca Holdco S.a.r.l. konnte nun endgültig beendet werden. Zum einen hat der Insolvenzverwalter alle aus dem Kaufvertrag resultierenden Einbehalte mit Patrizia endgültig und für die Anleihe- und Insolvenzgläubiger positiv klären können. Zum anderen hat der mit der Abwicklung betraute Notar in der vergangenen Woche die letzte Zahlung an eine vorrangig zu befriedigende Gemeinde wegen rückständiger öffentlicher Abgaben vornehmen können.
In den kommenden Wochen wird die Beratungsgesellschaft, die auch den Verkauf des Immobilienportfolios begleitet hat, errechnen, wie sich der verbleibende Kaufpreis auf die nachrangigen Grundpositionen und damit auf die drei Anleihen verteilt. Die Verteilung erfolgt objektbezogen anhand des vor Abschluss des Kaufvertrages zwischen allen Parteien vereinbarten Verteilungsschlüssels.
Der Insolvenzverwalter und der Treuhänder gehen davon aus, dass anschließend eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (WKN A0EPM0) und die zweite Anleihe (WKN A0JQAG) entfallenden Erlöse erfolgen kann. Zwar konnten zwei Objekte, die nicht von dem Verkauf an die Seneca Holdco S.a.r.l. umfasst waren, bisher noch nicht freihändig veräußert werden. Sofern es hinsichtlich dieser Objekte zukünftig noch zu einem Erlös für die nachrangigen Grundschuldpositionen kommen sollte, so kann dieser aber nachträglich noch an die Anleihegläubiger ausgeschüttet werden.
Bezüglich der dritten Anleihe (WKN A0KAHL) kann derzeit noch keine Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter hat ermittelt, dass ein Gesellschafter Anleihestücke dieser Anleihe vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten hat.
Sollte dies derzeit immer noch der Fall sein, so hätte dieser aufgrund seiner Gesellschafterstellung keinen Anspruch auf eine Ausschüttung. Deswegen wird der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Freigabe der auf die dritte Anleihe entfallenden Erlöse insgesamt verweigern, um auf diesem Wege zu vermeiden, dass der Gesellschafter eine Ausschüttung erhält.
Der Insolvenzverwalter hat den Gesellschafter zudem in einer Stufenklage bereits auf Auskunft hinsichtlich des Verbleibs der von ihm ehemals gehaltenen Anleihestücke verklagt, um diese Problematik zu klären. Eine Entscheidung über den Auskunftsanspruch wird das Landgericht Düsseldorf am 28.05.2015 treffen. Abhängig von dieser Entscheidung und der ggf. erteilten Auskunft wird der Insolvenzverwalter über das weitere Vorgehen betreffend die Auskehr der Erlöse für die dritte Anleihe entscheiden.
Sobald ein Ergebnis bezüglich der Erlösverteilung vorliegt, werden Sie informiert.

Mit freundlichen Grüßen 
Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter          
CMS Hasche Sigle
als Sicherheiten-Treuhänder

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen