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Freitag, 29. Mai 2015

Griechenlands Premier wollte sie zur Kasse bitten – doch nun können sich griechische Steuersünder günstig von ihrer Strafe freikaufen. Mit dieser Geldwäsche auf Staatskosten verprellt Tsipras jedoch die ehrlichen Bürger.

TEUER-FREIKAUF PER PAUSCHALE
Tsipras belohnt Steuerhinterzieher

Griechenlands Premier wollte sie zur Kasse bitten – doch nun können sich griechische Steuersünder günstig von ihrer Strafe freikaufen. Mit dieser Geldwäsche auf Staatskosten verprellt Tsipras jedoch die ehrlichen Bürger.
AthenEr wollte die Steuersünder das Fürchten lehren: Unnachsichtig werde seine Regierung gegen die Steuerhinterziehung vorgehen, säumige Zahler aufspüren und zur Kasse bitten. So versprach es Alexis Tsipras als Oppositionsführer. Noch ein gebrochenes Wahlversprechen.
Denn als Premier zieht Tsipras jetzt die Boxhandschuhe aus und die Samthandschuhe an. Griechische Steuersünder, die in der Vergangenheit große Beträge schwarz ins Ausland geschafft haben, brauchen nicht mehr zu zittern – sie können sich die Hände reiben: Die Steuerflucht hat sich gelohnt. Gegen Zahlung eines geringen pauschalen Abgabensatzes können sie ihre Gelder legalisieren und sich von allen Strafen freikaufen.
Am Donnerstag veröffentlichten die griechischen Medien den Gesetzentwurf des Finanzministeriums mit dem Titel „Programm zur freiwilligen Meldung von Kapital und Anlagen“. Nach einer auf acht Tage angesetzten öffentlichen Debatte soll der Gesetzentwurf im Juni vom Parlament verabschiedet werden.
Die Regelung sieht vor, dass Steuerpflichtige, die Einnahmen vor dem Fiskus versteckt haben und bis zum 31. Juli 2015 deklarieren, mit einer pauschalen Besteuerung in Höhe von 30 Prozent davon kommen, sofern sich die Gelder in Griechenland befinden.
Wer sein Schwarzgeld im Ausland gebunkert hat, kommt sogar noch billiger davon: Er zahlt nur eine Abgabe von 15 Prozent – und muss die Gelder nicht einmal repatriieren. Diese Regelung soll sogar für Steuersünder gelten, gegen die bereits ermittelt wird, sofern die betreffenden Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, und für Fälle, in denen Steuerstrafverfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig sind, solange noch kein Urteil ergangen ist.
In den Genuss der Amnestie kommen damit beispielsweise auch Steuerzahler, deren Namen auf der berüchtigten „Lagarde-Liste“ stehen, einer Aufstellung mit mehr als 2000 Griechen, die Konten bei der Genfer Niederlassung der Großbank HSBC unterhielten. Das Material hatte die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde 2010 ihrem griechischen Amtskollegen übergeben.
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Steuersünder kommen günstig davon

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