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Dienstag, 26. Mai 2015

Mutmaßliche Steuersünden Die stets hilfsbereite Schweizer Steuerbehörde Dass die Schweiz einzelne Namen mutmaßlicher Steuersünder im Internet öffentlich macht, halten viele Deutsche für eine Verletzung der Bürgerrechte. In der Schweiz kann man die Empörung nicht verstehen

Mutmaßliche SteuersündenDie stets hilfsbereite Schweizer Steuerbehörde

Dass die Schweiz einzelne Namen mutmaßlicher Steuersünder im Internet öffentlich macht, halten viele Deutsche für eine Verletzung der Bürgerrechte. In der Schweiz kann man die Empörung nicht verstehen.
© PICTURE-ALLIANCEVergrößernSchliessfächer in einer Schweizer Bank
Deutschland und die Schweiz verstehen offensichtlich unter Steuertransparenz, dem Bankgeheimnis und einem angemessen Umgang mit möglichen Steuerhinterziehern ganz unterschiedliche Dinge. Die Schweiz hat die Namen ausländischer Kunden von Schweizer Banken ins Internet gestellt, für die sich deren heimische Finanzbehörden interessieren. Dass die Schweizer diese Anfragen auf Amtshilfe im Internet öffentlich machen, hält nicht nur der deutsche Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold für eine Verletzung der Bürgerrechte. Einige deutsche Zeitungen titelten, noch nicht verurteilte, der Steuerhinterziehung Verdächtige stünden durch das Schweizer Vorgehen „neuerdings“ am Internet-Pranger.
In der Schweiz kann man diese Aufregung aus zwei Gründen nicht verstehen. „Die Praxis ist seit dem Jahr 2010 so üblich“, sagt der Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung der F.A.Z. Auch wer in Banken in Zürich hineinhört, der erfährt, dies alles sei gängige Steuerpraxis in der Schweiz, und auch die Kunden zeigten keinerlei Reaktion. Vielmehr wird genüsslich auf einen Kommentar in der Neuen Züricher Zeitung hingewiesen: Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen Nobert Walter-Borjans (SPD) habe sich bisher „in der Schweiz als überzeugter Käufer gestohlener helvetischer Bankdaten einen zweifelhaften Namen gemacht“, erinnert der Kommentator der NZZ. Dass ausgerechnet dieser am Wochenende geäußert habe, anders als in der Schweiz gelte „in Deutschland Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Gegenteil“, sei die eigentliche „echte Neuigkeit“ dieser Geschichte. Dagegen sei der Nachfahre Bismarcks nicht der erste Prominente, der Kunde einer Schweizer Bank sei und für den sich das heimische Finanzamt interessiere. So sei durch das Internet schon 2014 bekannt geworden, dass das französische Finanzamt den Fußballspielern Patrick Vieira und Claude Makelele auf den Fersen sei und diese Kunden der Schweizer Großbank UBS seien.
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Schweizer Steuerverwaltung: Das ist kein Pranger, sondern Hilfe

Der zweite Grund für die Schweizer Ruhe lautet: „Jemanden an den Pranger zu stellen, wie behauptet, entspricht nicht der Praxis“, sagt der Sprecher der Schweizer Steuerverwaltung. Dies sei ein großes Missverständnis. Folgt man der Argumentation, will die Schweiz den Betroffenen eigentlich helfen. Wenn die deutschen Ermittler Informationen über mögliche Steuerhinterzieher mit Geld in der Schweiz haben, können sie bei ihren Schweizer Kollegen ein Amtshilfeersuchen stellen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Betroffenen über deren Bank über das Verfahren zu informieren, damit die sich wehren können. Liegt der Bank keine Schweizer Adresse vor, an die sie die Mitteilung schicken können, so werden Name und Geburtsdatum des Betroffenen im Amtsblatt und damit im Internet veröffentlicht, um ihn über das laufende Verfahren zu unterrichten. „Die Schweizer Steuerbehörden dürfen diese Mitteilungen nicht an Adressen im Ausland senden“, erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums. In der Regel seien daher ehemalige Bankkunden von der Internet-Veröffentlichung betroffen; denn bei bestehenden Kundenbeziehungen könnten die Behörden mit Hilfe der Bank abklären, an welchen Vertreter in der Schweiz die Notiz gesandt werden soll.
Die Schweizer Steuerbehörden wurden in den vergangenen Jahren mit Amtshilfegesuchen überhäuft. 2014 schickten ausländische Steuerämter 2791 Gesuche nach Bern, doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Im Jahr 2011 waren es sogar nur 370. Die meisten Anträge kommen aus Kroatien, Frankreich und Indien. Deutschland steht auf Platz vier. Eine Erklärung für den Anstieg dürfte sein, dass die Schweiz zum einen immer mehr Doppelbesteuerungsabkommen und Steuer-Informationsabkommen nach OECD-Standard abschließt. Mittlerweile hat die Schweiz fast 60 dieser Verträge unterzeichnet; 44 sind in Kraft. Auch Schweizer Banken setzen seit ein paar Jahren auf die sogenannte Weißgeld-Strategie. Schweizer Behörden möchten sich vor Schadenersatzforderungen schützen. Nach der Veröffentlichung kann der Betroffene nicht sagen, er habe nicht gewusst, dass er im Zuge einer Steuerangelegenheit „gesucht“ werde.
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In der großen Koalition war die Aufregung über den „Internet-Pranger“ am Dienstag denn auch nur verhalten. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding, sagte der F.A.Z, er halte die Veröffentlichung der Namen im Internet zwar „unter Datenschutzgründen für nicht unproblematisch“. Dies liege aber in der Verantwortung der Schweizer Steuerbehörden. „Entscheidend ist, dass mit Hilfe der Schweizer Steuerbehörden die Steuerfälle möglichst schnell geklärt werden“, sagte Binding. Auch die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann, reagiert unaufgeregt: „Solche öffentlichen Zustellungen - die in Deutschland allerdings nicht über das Internet erfolgen - lassen sich vermeiden, indem der Steuerzahler, wenn er hier keine ladungsfähige Anschrift hat, zumindest einen Empfangsbevollmächtigten benennt. Noch besser ist es allerdings, auch bei Auslandssachverhalten von Anfang an auf Augenhöhe mit dem heimischen Finanzamt zusammenzuarbeiten.“ „Insgeheim sehe ich mit Genugtuung, dass der Druck auf Steuerhinterzieher weiter wächst. Es muss sich ja um Leute handeln, die sich bislang immer noch durch die Maschen geschlängelt haben“, sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler.
Aus der Sicht vieler Deutscher dagegen ist die online gestellte Veröffentlichung der Namen wohl eine Vorverurteilung mutmaßlicher Steuerflüchtlinge. Tatsächlich betrifft dieses Vorgehen nur einen winzigen Teil aller von Amtshilfeverfahren betroffenen Personen, sagt der Sprecher der Schweizer Steuerverwaltung. Seit Anfang 2010 hat die Steuerverwaltung laut der Suchmaschine des Bundesblatts etwa 180 Mitteilungen und Schlussverfügungen zu Amtshilfegesuchen im Bundesblatt veröffentlicht. Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung dürfte die Suche per Internet nach Betroffenen von Amtshilfe-Verfahren auch bald ein Ende haben. Denn die Regeln für Amtshilfe würden derzeit überarbeitet; ein Punkt dabei sei, dass Schweizer Behörden solche offiziellen Bescheide in Zukunft auch an Adressen ins Ausland schicken dürfen sollen.

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