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Montag, 25. Mai 2015

Schweizer Amtshilfe „Nicht zu bedauern“ Die Schweizer Behörden veröffentlichen Namen möglicher Steuerbetrüger im Internet. Zwei deutsche Länder-Finanzminister halten das für nicht mit dem Steuergeheimnis vereinbar. Einer „bedauert“ es aber ausdrücklich nicht.


Schweizer Amtshilfe„Nicht zu bedauern“

Die Schweizer Behörden veröffentlichen Namen möglicher Steuerbetrüger im Internet. Zwei deutsche Länder-Finanzminister halten das für nicht mit dem Steuergeheimnis vereinbar. Einer „bedauert“ es aber ausdrücklich nicht.

© DPAVergrößernDie Schweiz veröffentlicht auch die Namen vermeintlicher Steuerbetrüger aus Deutschland im Internet.
Die Veröffentlichung von Namen möglicher Steuerbetrüger aus Deutschland und anderen Ländern durch die Schweizer Behörden sorgt für Kritik. Die Finanzminister von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betonen, es sei nicht mit dem Steuergeheimnis vereinbar, wenn die Namen einzelner Steuerpflichtiger genannt würden. Anders als in der Schweiz sollen in Deutschland die Namen von möglichen Steuerhinterziehern geheim bleiben.
Die Schweizer Steuerverwaltung veröffentlicht die Namen verdächtiger ausländischer Bankkunden im Internet. Nach einem Bericht der Schweizer „Sonntagszeitung“ wird die Behörde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder anderer Länder überhäuft und wolle die Betroffenen neuerdings auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen. Im Internet-Portal des Schweizer Bundesblatts, in dem diese Mitteilungen veröffentlicht werden, sind auch Fälle aus den vergangenen Jahren zu finden.
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Viele Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Russland, wollen wissen, wie viel Geld vermeintliche Steuerbetrüger in dem Land vor dem heimischen Fiskus versteckt. „Es ist schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet“, gibt indes sagt Alexandre Dumas von der Eidgenössischen Steuerverwaltung selbst zu.

„Es gilt die Unschuldsvermutung“

Der Stuttgarter Finanzminister Nils Schmid (SPD) sieht das ebenfalls kritisch: „Beim Kampf gegen Steuerhinterziehung geht es nicht darum, einzelne an den Pranger zu stellen, sondern darum, Gerechtigkeit im Sinne der großen Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler herzustellen.“ Die Schweizer Praxis erscheine zumindest verwunderlich, zumal das Land bisher nicht gerade als Hort der Transparenz bekanntgewesen sei. Zahlen zu Verfahren, Fällen und auch Vergleichszahlen aus früheren Jahren konnte das Finanzministerium in Stuttgart zunächst nicht nennen.
Nordrhein-Westfalen will die von der Schweiz veröffentlichten Namen möglicher deutscher Steuerbetrüger überprüfen. „Der Weg, den die Schweizer Steuerbehörde jetzt beschreitet, ist in der Tat speziell. Wenn die Schweiz Namen von Bundesbürgern im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Unregelmäßigkeiten nennt, müssen und werden unsere Behörden dem aber nachgehen“, ließ der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) mitteilen.
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Dass die Veröffentlichungen neue Unruhe unter Steuerhinterziehern auslösen werde, „die alle bisherigen Angebote zur Rückkehr zu gesetzestreuem Verhalten haben verstreichen lassen, ist nicht zu bedauern“, sagte Walter-Borjans weiter. „In Deutschland gelten allerdings Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Das wird sich auch nicht ändern.“
Das Internet-Portal des Schweizer Bundesblatts zeigt frei zugänglich zahlreiche „Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe“. Darin wird jeweils unter Nennung des Namens, teilweise des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit eines Betroffenen mitgeteilt, dass die Schweiz den Steuerfahndern anderer Länder Amtshilfe leisten wird. Und dass dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel möglich sind. Genannt werden zudem zahlreiche Firmen mit Namen und Land des Hauptsitzes.
Zu finden sind neben Namen aus Deutschland solche etwa aus Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Tschechien und Russland, aber auch Indien und - in diesem Falle jedoch nur mit Initialen - den Vereinigten Staaten.

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