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Montag, 25. Mai 2015

Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV die Megila S.A. mit Sitz in der Republik Panama, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – Amtshilfe 1. Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV die Megila S.A. mit Sitz in der Republik Panama, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen. 2. Der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz beziehungsweise die aktuelle Adresse in der Schweiz der beschwerdeberechtigten Person ist der ESTV entweder per E-Mail an administrative.assistance@estv.admin.ch oder an folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern 12. Mai 2015 Eidgenössische Steuerverwaltung


 https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/3503.pdf

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