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Montag, 25. Mai 2015

Zu viele Anfragen Schweiz stellt mögliche Steuersünder ins Internet Wer der Steuerhinterziehung verdächtigt wird, könnte seinen Namen demnächst auf einer offiziellen Schweizer Internetseite finden. Die Steuerverwaltung des Landes rechtfertigt den Schritt mit Überlastung. Ein Land scheint ausgenommen.

Zu viele AnfragenSchweiz stellt mögliche Steuersünder ins Internet

Wer der Steuerhinterziehung verdächtigt wird, könnte seinen Namen demnächst auf einer offiziellen Schweizer Internetseite finden. Die Steuerverwaltung des Landes rechtfertigt den Schritt mit Überlastung. Ein Land scheint ausgenommen.
© DPAVergrößernAuf dem Präsentiert-Teller: die Schweiz veröffentlicht die Namen vermeintlicher Steuerhinterzieher künftig im Internet.
Die Schweizer Steuerverwaltung (ESTV) ergreift ein ungewöhnlich drastisches Mittel: Sie veröffentlicht künftig die Namen vermeintlicher Steuersünder im Internet. Grund dafür ist nach einem Bericht der Schweizer„Sonntagszeitung“ die große Zahl an sogenannten Amtshilfegesuchen, mit denen die Eidgenössischen Beamten überhäuft würden. Demnach wollen viele Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Russland, wissen, wie viel Geld welcher mögliche Steuerhinterzieher in dem Land vor dem heimischen Fiskus versteckt.
„Es ist schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet“, sagt Alexandre Dumas von der ESTV selbst. Allerdings ließen viele Staaten nicht zu, dass die Schweizer Behörde direkten Kontakt mit den betroffenen Personen aufnimmt. Um sie trotzdem vorzuwarnen und ihnen zu ermöglichen, Rechtsmittel zu ergreifen, würden die Namen nun im Bundesblatt veröffentlicht. Und das ist für jedermann im Internet einsehbar.
Unter den Personen, die nun auf diesem Online-Präsentierteller stehen, ist dem Bericht zufolge zum Beispiel Francisco José Ortiz von Bismarck, ein Ururenkel Otto von Bismarcks. Demnach haben die deutschen Steuerbehörden seinetwegen einen Antrag auf Amtshilfe gestellt.
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Etwas widersprüchlich ist der Deutung der Schweizer Zeitung zufolge die Tatsache, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung umgekehrt ausländische Ämter bittet, die von ihr erhaltenen Unterlagen geheim zu halten. Außerdem sei im Falle etwa von Deutschland oder Indien gar nicht klar, ob die jeweiligen Behörden durch geklaute Steuerdaten (Stichwort Steuer-CDs) auf die Namen gekommen sind.
Das gibt die ESTV auch freimütig zu. „Wir sind nie sicher, ob es sich um gestohlene Daten handelt. Es besteht aber der Vertrauensgrundsatz“, sagt Dumas. Nicht im Internet veröffentlicht werden sollen angeblich übrigens die Namen amerikanischer Bürger, gegen die ein Amtshilfeverfahren läuft.

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