Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 27. August 2015

Diese FMSA wird eure Sichteinlagen (zB) enteignen in einer Nacht und Nebelaktion um sie der Wackelbank mit systemeischer Wichtigkeit als Eigenkapital zu eigen zu machen....Seit dem 1. Januar 2015 nimmt die FMSA in der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung auf Basis des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wahr. Die FMSA erstellt Abwicklungspläne für Kreditinstitute und Finanzgruppen, bewertet deren Abwicklungsfähigkeit und beseitigt Abwicklungshindernisse. Zeichnet sich eine Schieflage einer Bank ab, bereitet sie Abwicklungsmaßnahmen vor und führt diese falls erforderlich durch. Des Weiteren prüft sie die von den Instituten erstellten Sanierungspläne im Hinblick auf die Abwicklungsfähigkeit.

Aufgaben

Seit dem 1. Januar 2015 nimmt die FMSA in der Funktion als nationale Abwicklungsbehörde zusätzliche Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung auf Basis des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wahr. Die FMSA erstellt Abwicklungspläne für Kreditinstitute und Finanzgruppen, bewertet deren Abwicklungsfähigkeit und beseitigt Abwicklungshindernisse. Zeichnet sich eine Schieflage einer Bank ab, bereitet sie Abwicklungsmaßnahmen vor und führt diese falls erforderlich durch. Des Weiteren prüft sie die von den Instituten erstellten Sanierungspläne im Hinblick auf die Abwicklungsfähigkeit. 
Die Instrumente des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) wurden in Umsetzung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) geschaffen, um Banken jeder Größe abwickeln zu können, Eigentümer und Gläubiger in die Haftung einzubeziehen und Schaden für die Volkswirtschaft abzuwenden. Die Kosten für die Maßnahmen gemäß dem SAG sind neben dem von den Eigentümern und den Gläubigern zu tragenden Anteil in 2015 über den Restrukturierungsfonds und ab 2016 über den europäischen Abwicklungsfonds von der Kreditwirtschaft zu tragen. 
Die FMSA wird zum nationalen Kompetenzzentrum für Bankenabwicklung ausgebaut und eng mit dem BMF, der BaFin, der Deutschen Bundesbank und den Aufsichts- und Abwicklungsbehörden anderer Staaten zusammenarbeiten.
Bereits seit ihrer Gründung im Oktober 2008 trägt die FMSA mit demFinanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erfolgreich zur Stabilisierung des Finanzmarktes und Bewältigung der negativen Auswirkungen der Finanzkrise bei. Die FMSA verwaltet den SoFFin und überwacht die beiden Abwicklungsanstalten „Erste Abwicklungsanstalt“ und „FMS Wertmanagement“, die unter dem Dach der FMSA im Zusammenhang mit der Abwicklung der WestLB und der Übernahme der Hypo Real Estate gegründet wurden. Nach Abschluss der Abwicklung löst die FMSA die Abwicklungsanstalten auf. Darüber hinaus hält die FMSA über den SoFFin mehrere Beteiligungen an Kreditinstituten. 
Seit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes zu Beginn des Jahres 2011 verwaltet die FMSA den Restrukturierungsfonds und erhebt die Bankenabgabe von den Kreditinstituten. Ab 2015 basiert die Erhebung der Bankenabgabe auf den neuen Regelungen. 
Im März 2013 hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) seine Tätigkeit aufgenommen. Die rechtliche Grundlage für den Ausschuss ist das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität (FinStabG). Ihm gehören zu gleichen Teilen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Deutschen Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Die FMSA ist in dem Gremium durch den Vorsitzenden des Leitungsausschusses als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht vertreten. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen