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Mittwoch, 16. September 2015

_ Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger; _ Beschlussfassung über einen vorübergehenden Verzicht auf (i) ein etwaiges Kündigungsrecht für den Fall, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES oder eine wesentliche Tochtergesellschaft (wie in den Anleihebedingungen definiert) eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft (§ 7 (a) (vi) (B), 2. Halbsatz der Anleihebedingungen) sowie (ii) ein etwaiges außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB; // was ist denn das für eine linke Tour....das werden wir gerichtlich herausfordern....

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN:A1MASJ)
SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
15.09.2015 20:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN:A1MASJ)
Kahl am Main, 15. September 2015 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ am 8. Oktober 2015 zu einer Gläubigerversammlung in das Hotel Maritim, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt (Raum Maritim III) ein.
Die Tagesordnung sieht u.a. folgende Punkte vor:
_ Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;
_ Beschlussfassung über einen vorübergehenden Verzicht auf (i) ein etwaiges Kündigungsrecht für den Fall, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES oder eine wesentliche Tochtergesellschaft (wie in den Anleihebedingungen definiert) eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft (§ 7 (a) (vi) (B), 2. Halbsatz der Anleihebedingungen) sowie (ii) ein etwaiges außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB;
_ Beschlussfassung über die Ermächtigung und die Befugnisse des zu bestellenden gemeinsamen Vertreters, der u.a. (i) zu einer Stundung der am 23.3.2016 fällig werdenden Zinsansprüche unter der Anleihe bis spätestens zum 23.3.2017 (Fälligkeitstermin gemäß § 4 (a) der Anleihebedingungen), (ii) zur ausschließlichen Ausübung von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger sowie (iii) zu dem vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte der Anleihegläubiger aus den Anleihebedingungen und/oder aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der SINGULUS TECHNOLOGIES, bis zum 31.12.2016 ermächtigt werden soll.
Die vollständige Einladung mit allen Tagesordnungspunkten wird ab dem 18.09.2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Gläubigerversammlung"(http://www.singulus.de/de/credit-relations/gl aeubig erversammlung.html)abrufbar sein.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:
Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924 E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
15.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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AXC0219 2015-09-15/20:02

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