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Donnerstag, 19. November 2015

Alle Kosten anerkannt So setzen Sie den Schornsteinfeger von der Steuer ab Gute Nachrichten für Steuerzahler: Die Gebühren für den Schornsteinfeger können sie jetzt besser in ihrer Steuererklärung nutzen. So geht’s.

Alle Kosten anerkanntSo setzen Sie den Schornsteinfeger von der Steuer ab

Gute Nachrichten für Steuerzahler: Die Gebühren für den Schornsteinfeger können sie jetzt besser in ihrer Steuererklärung nutzen. So geht’s.

© DPASchornsteinfeger bringen jetzt mehr Steuervorteile.
Wenn der Schornsteinfeger kommt, sind schnell mal 100 Euro weg. Umso schöner, wenn Steuerzahler sich einen Teil des Geldes von der Steuer zurückholen können. Das geht. Tatsächlich ist der Schornsteinfeger schon seit langem als so genannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ anerkannt. Deshalb bringt die Schornsteinfeger-Rechnung in der Steuererklärung Geld.
Doch bisher wurde sie nicht vollständig anerkannt. Vor einem Jahr hat das Finanzministerium festgelegt: Nur das Putzen spart Steuern, das Messen nicht.Genauer gesagt: Der Teil der Arbeit, den der Schornsteinfeger als Gutachter unternimmt, muss vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

Jetzt zählt der ganze Rechnungsbetrag

Jetzt aber erspart das Finanzministerium den Steuerzahlern diese Bürokratie – und gleichzeitig noch ein paar Euro an Steuern. Das Ministerium folgt einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs und hält in einem jüngeren Schreiben fest: Künftig können Steuerzahler wieder alle Kosten absetzen.
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Und so geht's: Die Rechnung kommt in der Steuererklärung unter die „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Dann zieht das Finanzamt ein Fünftel des Rechnungsbetrags direkt vom Steuerbetrag ab, die Ermäßigung ist also unabhängig vom Steuersatz: Einkommenstarke Steuerzahler mit hohem Steuersatz sparen genauso viel wie Leute aus der Mittelschicht, die weniger Steuern zahlen.
Aber Vorsicht: Den Steuervorteil bekommt nur, wer ein Rechnung hat und den Betrag nicht in Bar gezahlt, sondern überwiesen oder auf das Konto des Schornsteinfegers eingezahlt hat.
Davon profitieren nicht nur Hauseigentümer. Auch Mieter kommen in den Genuss der Steuer-Ermäßigung. Sie haben zwar keine eigene Rechnung, aber sie können sich die Kosten für den Schornsteinfeger gemeinsam mit denen für Hausmeister oder Treppenhausreinigung aus der Nebenkosten-Abrechnung heraussuchen. Auch so können sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

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